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Landwirtschaftsgesetz (LwG)

Art. 21 LwG vom 2024

Art. 21 Landwirtschaftsgesetz (LwG) drucken

Art. 21 Zollkontingente

1 Zollkontingente für landwirtschaftliche Erzeugnisse sind im Anhang 2 des Zolltarifgesetzes vom 9. Oktober 1986 (1) (Generaltarif) festgelegt.

2 Der Bundesrat kann die Zollkontingente und ihre allfällige zeitliche Aufteilung im Rahmen des Generaltarifs ändern.

3 Für die Festlegung und Änderung von Zollkontingenten und der allfälligen zeitlichen Aufteilung gilt Artikel 17 sinngemäss.

4 Erfordern die Marktverhältnisse häufige Anpassungen, so kann der Bundesrat die Kompetenz zur Änderung von Zollkontingenten sowie der zeitlichen Aufteilung dem WBF oder diesem nachgeordneten Amtsstellen übertragen.

5 Für zusätzliche Zollkontingente nach Artikel 4 Absatz 3 Buchstabe c des Zolltarifgesetzes vom 9. Oktober 1986 gelten die Vorschriften dieses Gesetzes sinngemäss.

(1) SR 632.10

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
AGAGVE 2019 22VII. Landwirtschaftsrecht 22 Einsprache nach den §§ 40 VRPG und 21 LwG-AG Für die Einsprache gemäss den §§ 40 VRPG und 21 LwG-AG gegenDer Rückzug einer solchen Einsprache ist an keine Form gebunden Sprache; Einsprache; Schaft; Hörde; Beschwerdeführer; Rückzug; Handlung; Tabelle; LwG-AG; Protokoll; Person; Parzelle; Begehren; Peius; Besitzstandstabelle; Reformatio; Partei; Kommentar; Anordnung; Verwaltungsgericht; Behörde; Werden; Verhandlung; Landwirtschaftsrecht; Einspracheverfahren; Verbot; Gebunden; Erhebenden; Aufgelegten; Urteil
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Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-369/2020ZölleAnmeldung; Zollanmeldung; Beschwerde; Beschwerdeführerin; Zollkontingent; Berichtigung; Urteil; VEAGOG; Zollkontingents; Brutto; BVGer; Veranlagung; Treibzichorien; Bundesverwaltungsgericht; Festgelegt; Menge; Kontingent; Gentsanteil; Sinne; Periode; Einfuhr; Verfahren; Anmeldepflichtige; Person; Zollkontingentsanteil; Freigabe; Freien; Vorräte; Zeitpunkt; Voraussetzung
A-5938/2019ZölleBeschwerde; Kontingent; Zollkontingent; Zeitpunkt; Zollanmeldung; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Verwendung; Kontingents; Vorinstanz; Einfuhr; Recht; Tranche; Weizen; Verfügung; Verwendungszweck; Zollkontingents; Urteil; Tarifnummer; Veranlagung; Bundesverwaltungsgericht; Brutto; Focht; Umverzollung; Zollansatz; Angefochtene; Zollkontingente; Verfahren; Sachverhalt; Weizens
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