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Loi sur le travail (LTr)

Art. 20a LTr de 2023

Art. 20a Loi sur le travail (LTr) drucken

Art. 20a Jours fériés et fêtes religieuses (1)

1 Le jour de la fête nationale est assimilé au dimanche. Les cantons peuvent assimiler au dimanche huit autres jours fériés par an au plus et les fixer différemment selon les régions.

2 Le travailleur est autorisé ? interrompre son travail ? l’occasion de fêtes religieuses autres que celles qui sont assimilées ? des jours fériés par les cantons. Il doit cependant en aviser son employeur au plus tard trois jours ? l’avance. L’art. 11 est applicable.

3 À la demande du travailleur, l’employeur lui accordera, si possible, le temps nécessaire pour assister ? une fête religieuse.

(1) Introduit par le ch. I de la LF du 20 mars 1998, en vigueur depuis le 1er août 2000 (RO 2000 1569; FF 1998 1128).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 20a Loi sur le travail (ArG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SHNr. 40/2018/1/K Wahrung der Beschwerdefrist; Berchtoldstag; privatrechtliche Baueinsprache; Prozesskostenverteilung bei Gegenstandslosigkeit - Art. 5 und Art. 11 Europäisches Übereinkommen über die Berechnung von Fristen; Art. 742 ZGB; Art. 106 Abs. 1 und Abs. 2, Art. 107 Abs. 1 lit. b und lit. e, Art. 142 Abs. 3, Art. 257 Abs. 1, Art. 261 Abs. 1, Art. 404 und Art. 405 ZPO; Art. 69 Abs. 5 BauG; Art. 1 Abs. 1 lit. b Ruhetagsgesetz. Der 2. Januar (Berchtoldstag) ist als vom kantonalen Recht anerkannter Feiertag im Sinne von Art. 142 Abs. 3 ZPO zu betrachten (E. 2.1). Das kantonale privatrechtliche Baueinspracheverfahren ist mit Erlass der ZPO unzulässig geworden. Privatrechtliche Baueinsprachen können im Begriffsverständnis der ZPO als Gesuch um Rechtsschutz in klaren Fällen oder als Gesuch um vorsorgliche Massnahmen qualifiziert werden (E. 3.2 und 4.3). Bei den Voraussetzungen in Art. 257 Abs. 1 ZPO (Rechtsschutz in klaren Fällen) handelt es sich um Prozessvoraussetzungen. Fehlen diese bereits bei Eintritt der Rechtshängigkeit, geht das Nichteintreten der Gegenstandslosigkeit vor (E. 4.4). Wird das ein Bauvorhaben betreffende Zivilverfahren infolge Aufhebung der Bau-bewilligung gegenstandslos, ist für die Prozesskostenverteilung namentlich zu berücksichtigen, welche Partei Anlass zum Gesuch gegeben hat, welches der mutmassliche Prozessausgang gewesen wäre und bei welcher Partei die Gründe eingetreten sind, die dazu geführt haben, dass das Verfahren gegenstandslos wurde. War eine Partei in guten Treuen zur Prozessführung veranlasst, fällt dies ebenfalls ins Gewicht (E. 4.5). Recht; Beschwerde; Beschwerdeführer; Gesuch; Kanton; Verfahren; Beschwerdegegnerin; Schweiz; Partei; Feiertag; Baubewilligung; Zivilprozessordnung; Rechtsmittel; Kantons; Baueinsprache; Massnahme; Kommentar; Privatrechtlich; Rechtsschutz; Massnahmen; Fälle; Vorsorgliche; Schaffhausen; Fällen; Zivilprozessordnung
GRZK1 2020 71EheschutzEhefrau; Ehemann; Einkommen; Recht; Arbeit; Kinder; Quelle; Quellensteuer; Unterhalt; Berufung; Steuer; Ehemannes; Unterhalts; Partei; Monatlich; Vorinstanz; Parteien; Vorinstanzlich; Unterhaltsbeiträge; Prämienverbilligung; Aufgr; Kanton; Barunterhalt; Trennung; Betreuung; Rechtsvertreterin; Überschuss; Phase; Rechnete; Strecke

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-1607/2014BundespersonalArbeit; Feiertag; Beschwerde; Feiertage; Beschwerdeführer; Arbeitszeit; Feiertagen; Stunden; Arbeitnehmer; Anwesenheit; Anwesenheitstag; Beschäftigung; Beschäftigungsgrad; Anwesenheitstage; Woche; Recht; Verfügung; Fallen; Praxis; Sollarbeitszeit; Vereinbarten; Arbeitszeitanrechnung; Bundesverwaltungsgericht; Angefochten; Anspruch; Arbeitgeber; Reduziert; Sollstunden; Feiertagen; Ostermontag
B-1967/2007ArbeitnehmerschutzArbeit; Beschwerde; Tarbeit; Bewilligung; Gungen; Beschwerdegegnerin; Betrieb; Arbeitnehmer; Bewilligungen; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Dauernachtarbeit; Vorinstanz; Sonntag; Fleisch; Entbehrlichkeit; Unentbehrlichkeit; Recht; Schicht; Betriebe; Gesuch; Höchstarbeitszeit; Voraussetzung; Sonntags; Feiertag; Wöchentlich; Wirtschaftlich; Einverständnis; Konsumbedürfnis
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