Art. 207 CPC dal 2025

Art. 207 Spese della procedura di conciliazione
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2 Con l’inoltro della causa le spese sono rinviate al giudizio di merito.
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Art. 207 Codice di procedura civile (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | NP220009 | Stockwerkeigentum | Beiblatt; Stockwerkeigentümer; Reglement; Terrasse; Reglements; Vorinstanz; Terrassen; Massnahme; Berufung; Massnahmen; Pflanzentröge; Beiblatts; Beschluss; Stockwerkeigentümergemeinschaft; Beschlüsse; Beklagten; Bestimmungen; Ziffer; Verfahren; Auslegung; Gemeinschaft; Recht; Entscheid; Parteien; Gartensitzplätze; önnte |
ZH | PP220013 | Forderung / Kosten- und Entschädigungsfolgen | Vorinstanz; Verfahren; Recht; Beklagten; Entscheid; Gericht; Streitwert; Sicht; Entscheidgebühr; Antrag; Beweis; Verfügung; Prozesskosten; Frist; Parteien; Verfahrens; Klage; Entschädigung; Vorschuss; Standslosigkeit; Bezirksgerichtes; Einzelgericht; Parteientschädigung; Zeitaufwand; Gerichtes; Höhe |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | VO150093 | Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege | Recht; Schlichtungsverfahren; Gesuch; Rechtsbeistand; Schlichtungsbehörde; Rechtspflege; Person; Mietsachen; Bezirkes; Hinwil; Verfahren; Obergericht; Gesuchs; Rechtsanwalt; Kanton; Obergerichts; Liegenschaft; Hauptsache; Lebens; Bestellung; Rechtsbeistandes; Akten; Gericht; Kantons; Obergerichtspräsident; Rechtsvertreter; Mietverhältnisses; Zeitpunkt; ücksichtigen |
ZH | VO150090 | Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege | Recht; Gesuch; Gesuchs; Gesuchsteller; Rechtspflege; Verfahren; Schlichtungsverfahren; Gesuchstellers; Obergericht; Unterhalt; Rechtsbeistand; Bestellung; Entscheid; Obergerichts; Gericht; Anspruch; Antrag; Kanton; Friedensrichteramt; Klage; Person; Grundbetrag; Gemeinde; Hauptsache; Rechtsverbeiständung; Kantons; Obergerichtspräsident; Tochter; Schlichtungsverfahrens |
Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
118 Ia 129 | Art. 4 BV; Parteiwechsel während eines hängigen Zivilprozesses. 1. Die Sachlegitimation ist vom Richter jeder Stufe von Amtes wegen zu prüfen, unter der Herrschaft der Verhandlungsmaxime allerdings bloss nach Massgabe des behaupteten und festgestellten Sachverhalts (E. 1). 2. Die Zulassung eines gewillkürten Parteiwechsels auf der Klägerseite ist ohne Zustimmung des Beklagten verfassungswidrig (E. 2). | Recht; Parteiwechsel; Verfahren; Urteil; Appellationshof; Sachlegitimation; Zustimmung; Beklagten; Zivilprozess; Rechtsnachfolge; Auflage; Richter; Amtes; Zulassung; Parteiwechsels; Sachverhalt; Klage; Aktivlegitimation; Forderung; Prozessrecht; POHLE; Anspruch; Zivilprozessrecht; Bundes; Willen |