Art. 207 CPC from 2024

Art. 207 Costs of conciliation proceedings
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2 If an action is filed, the costs of the conciliation proceedings become part of the action.
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Art. 207 Civil Procedure Code (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | NP220009 | Stockwerkeigentum | Beiblatt; Stockwerkeigentümer; Reglement; Terrasse; Reglements; Vorinstanz; Terrassen; Massnahme; Berufung; Massnahmen; Pflanzentröge; Beiblatts; Beschluss; Stockwerkeigentümergemeinschaft; Beschlüsse; Beklagten; Bestimmungen; Ziffer; Verfahren; Auslegung; Gemeinschaft; Recht; Entscheid; Parteien; Gartensitzplätze; önnte |
ZH | PP220013 | Forderung / Kosten- und Entschädigungsfolgen | Vorinstanz; Verfahren; Recht; Beklagten; Entscheid; Gericht; Streitwert; Sicht; Entscheidgebühr; Antrag; Beweis; Verfügung; Prozesskosten; Frist; Parteien; Verfahrens; Klage; Entschädigung; Vorschuss; Standslosigkeit; Bezirksgerichtes; Einzelgericht; Parteientschädigung; Zeitaufwand; Gerichtes; Höhe |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | VO150093 | Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege | Recht; Schlichtungsverfahren; Gesuch; Rechtsbeistand; Schlichtungsbehörde; Rechtspflege; Person; Mietsachen; Bezirkes; Hinwil; Verfahren; Obergericht; Gesuchs; Rechtsanwalt; Kanton; Obergerichts; Liegenschaft; Hauptsache; Lebens; Bestellung; Rechtsbeistandes; Akten; Gericht; Kantons; Obergerichtspräsident; Rechtsvertreter; Mietverhältnisses; Zeitpunkt; ücksichtigen |
ZH | VO150090 | Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege | Recht; Gesuch; Gesuchs; Gesuchsteller; Rechtspflege; Verfahren; Schlichtungsverfahren; Gesuchstellers; Obergericht; Unterhalt; Rechtsbeistand; Bestellung; Entscheid; Obergerichts; Gericht; Anspruch; Antrag; Kanton; Friedensrichteramt; Klage; Person; Grundbetrag; Gemeinde; Hauptsache; Rechtsverbeiständung; Kantons; Obergerichtspräsident; Tochter; Schlichtungsverfahrens |
Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
118 Ia 129 | Art. 4 BV; Parteiwechsel während eines hängigen Zivilprozesses. 1. Die Sachlegitimation ist vom Richter jeder Stufe von Amtes wegen zu prüfen, unter der Herrschaft der Verhandlungsmaxime allerdings bloss nach Massgabe des behaupteten und festgestellten Sachverhalts (E. 1). 2. Die Zulassung eines gewillkürten Parteiwechsels auf der Klägerseite ist ohne Zustimmung des Beklagten verfassungswidrig (E. 2). | Recht; Parteiwechsel; Verfahren; Urteil; Appellationshof; Sachlegitimation; Zustimmung; Beklagten; Zivilprozess; Rechtsnachfolge; Auflage; Richter; Amtes; Zulassung; Parteiwechsels; Sachverhalt; Klage; Aktivlegitimation; Forderung; Prozessrecht; POHLE; Anspruch; Zivilprozessrecht; Bundes; Willen |