CCS Art. 205 -

Einleitung zur Rechtsnorm CCS:



Art. 205 Cudesch civil svizzer (CCS) drucken

Art. 205 1. En general

1 Mintga consort prenda enavos sias valurs da facultad che sa chattan en possess da l’auter consort.

2 Sch’ina valur da facultad sa chatta en cumproprietad e sch’in consort cumprova in interess predominant, po el pretender ultra da las autras mesiras legalas, che questa valur da facultad vegnia attribuida cumplainamain ad el cunter indemnisaziun da l’auter consort.

3 Ils consorts reglan lur debits vicendaivels.


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Art. 205 Cudesch civil svizzer (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLC230033EhescheidungVorinstanz; Berufung; Beklagten; Unterhalt; Recht; Liegenschaft; Urteil; Unterhalts; Parteien; Konto; Einkommen; Urteils; Dispositiv; Entscheid; Rechtskraft; Gericht; Verfahren; Umbau; Betrag; Scheidung; Arbeit; Errungenschaft; Beleg; Ziffer
ZHLC230025Ergänzung ScheidungsurteilBerufung; Liegenschaft; Parteien; Recht; Berufungsklägerin; Beklagten; Vorinstanz; Verkauf; Miteigentum; Berufungsbeklagte; Liegenschaften; Versteigerung; Antrag; ProtVi; Grundstück; Scheidung; Stadt; Auseinandersetzung; Entscheid; Gericht; Urteil; Eltern; Unterhalt; Verfahren; Klägers; Tochter; Kinder; Grundstücke
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB180002AufsichtsbeschwerdeGrundbuch; Vorinstanz; Recht; Rechtsmittel; Obergericht; Grundbuchsperre; Verfahren; Aufsicht; Entscheid; Miteigentum; Beschwerde; Miteigentums; Rechtsmittelbelehrung; Antrag; Anträge; Anordnung; Liegenschaft; Begehren; Verfügung; Kantons; Verwaltungskommission; Eintragung; Obergerichts; Aufsichtsbeschwerde; Miteigentumsanteils; Aufsichtsbehörde
SOZKBER.2023.11-Beruf; Berufung; Apos; Berufungskläger; Berufungsbeklagte; Vorderrichterin; Kinder; Recht; Anschlussberufung; Ehefrau; Ehemann; Parteien; Urteil; Zeuge; Unterhalt; Betrag; Einkommen; Beweis; Berufungsbeklagten; Möbel; Berufungsklägers; Rechtskraft; Höhe; Anschlussberufungsklägerin; Ziffer; Investition; Aktien
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
142 III 65 (5A_159/2015)Art. 193 ZGB; Gläubigerschutz bei güterrechtlicher Auseinandersetzung. Allgemeine Tatbestandsvoraussetzungen und Rechtsfolgen (E. 4.2). Definition der unter die güterrechtliche Auseinandersetzung fallenden Rechtsgeschäfte; Unterhaltsforderungen gehören nicht dazu (E. 4.3), ebenso wenig die Rücknahme von Vermögensgegenständen (E. 4.4). Massgeblicher Zeitpunkt ist die Übertragung der Vermögenswerte (E. 4.5). Recht; Konten; Ersatz; Ersatzforderung; Auseinandersetzung; Vermögenswert; Scheidung; Recht; Vermögenswerte; Forderung; Ehegatte; Zeitpunkt; Gericht; Ehegatten; Urteil; Urteil; Pfändung; Schuld; Schweizerische; Eidgenossenschaft; Güterstand; Verfahren; Konto; Betrag; Güterstandes; Übertragung
119 II 197Scheidung; ungeteilte Zuweisung einer im Miteigentum beider Ehegatten stehenden Liegenschaft an einen Ehegatten (Art. 205 Abs. 2 ZGB). 1. Art. 205 Abs. 2 ZGB erlaubt es einem Ehegatten, der ein überwiegendes Interesse nachweisen kann, die ungeteilte Zuweisung des im Miteigentum stehenden Vermögenswertes gegen Entschädigung des andern Ehegatten zu verlangen. Grundsätze für die Anwendung dieser Regel (E. 2). 2. Gründe, die das kantonale Gericht im konkreten Fall zu Recht ein überwiegendes Interesse der Ehefrau an der ungeteilten Zuweisung annehmen liessen (E. 3). érêt; été; érant; époux; épouse; épondérant; HAUSHEER/REUSSER/GEISER; Intérêt; Autorité; Attribution; édé; Ehegatten; Julie; Tribunal; ègle; éciation; éforme; Zuweisung; Pierre; étaires; édéral; ègles; éder; èrement; Lintérêt; évaloir; ération; Appréciation; Intimée; -épouse

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Müller, Hausheer, Geiser, FankhauserBasler Zivilgesetzbuch I2022
Hausheer, GeiserKommentar zum Zivilgesetzbuch1900