E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Criminal Procedure Code (CrimPC)

Art. 204CrimPC from 2023

Art. 204 Criminal Procedure Code (CrimPC) drucken

Art. 204 Safe conduct

1 If persons who are abroad must be summoned, the public prosecutor or the persons conducting the court proceedings may guarantee their safe conduct.

2 Persons who have been guaranteed safe conduct may not be arrested or made subject to other measures restricting their liberty in Switzerland due to acts or convictions from the period prior to their departure.

3 Safe conduct may be subject to conditions. In this case, the persons concerned must be informed that the right to safe conduct expires if they fail to comply with the conditions thereof.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 204 Criminal Procedure Code (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB220303Mehrfacher Diebstahl etc.Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Freiheit; Freiheitsstrafe; Delikt; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Urteil; Delikte; Kanton; Sanktion; Diebstahl; Kantons; Recht; Dossier; Vorinstanz; Befehl; Geldstrafe; Schweiz; Marihuana; Sinne; Amtlich; Berufung; Zusatzstrafe; Aufenthalt; Lande; Amtliche; Landes
ZHSB210226Mord etc. und WiderrufSchuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Richt; Recht; Urteil; Ische; Recht; Vorinstanz; Person; Sinne; Aussage; Mutter; Beweis; Gericht; Verfahren; Gutachten; Amtlich; Einvernahme; Berufung; Amtliche; Staatsanwalt; Verteidigung; Dossier; Essen; Staatsanwaltschaft; Hinweis; Verfahren; Opfer
Dieser Artikel erzielt 7 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
141 IV 390Art. 204 StPO, Art. 12 Ziff. 2 EUeR und Art. 73 Abs. 2 IRSG; Tragweite des freien Geleits im Sinn von Art. 204 StPO. Als Nutzniesser eines freien Geleits im Sinn von Art. 204 StPO fallen Beschuldigte, Zeugen und/oder Auskunftspersonen in Betracht (E. 2.1). Aus dem Wortlaut und der Entstehungsgeschichte ergibt sich (E. 2.2.2), dass die gestützt auf Art. 204 StPO gewährte Immunität auch den Sachverhalt abdeckt, wegen dem der Beschuldigte vorgeladen wurde und bei einer Verurteilung wegen dieser Tatvorwürfe nicht erlischt. Die Behörde kann die Gewährung des freien Geleits indessen an Bedingungen knüpfen, bei deren Missachtung es dahin fällt (Art. 204 Abs. 3 StPO) (E. 2.2.3). Conduit; Sauf-conduit; Procédure; Pénal; Pénale; être; été; Liberté; Faits; Fédéral; Prévenu; Janvier; Suisse; Avant; Détention; Personne; Condition; Jugement; Canton; Autre; Arrêt; Conditions; Disposition; Teneur; Séjour; Recourant; L'autorité; Elles; Tribunal

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
SN.2020.8Gesuch um neue Beurteilung (Art. 368 StPO)Schuldig; Beschuldigte; Gericht; Einreise; Bundes; Hauptverhandlung; Einreiseverbot; Beschuldigten; Vorladung; Schweiz; Bundesanwaltschaft; Geleit; Gesuch; Bundesstrafgericht; Kammer; Verfahren; Bundesstrafgerichts; Person; Beschwerde; Vorladungen; Beurteilung; Vorgeladen; Ausländer; Widerhandlung; Geldes; Falschen; Einzelrichterin; Zusammenhang
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz