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Code de procédure pénale (CCP)

Art. 201 CCP de 2024

Art. 201 Code de procédure pénale (CCP) drucken

Art.? 201 Mandat de comparution, mandat d’amener et recherches

Section 1 Mandat de comparution Forme et contenu

1? Tout mandat de comparution du ministère public, des autorités pénales compétentes en matière de contraventions et des tribunaux est décerné par écrit.

2? Le mandat contient:

  • a. la désignation de l’autorité qui l’a décerné et les personnes qui exécuteront l’acte de procédure;
  • b. la désignation de la personne citée ? comparaître et la qualité en laquelle elle doit participer ? l’acte de procédure;
  • c. le motif du mandat, pour autant que le but de l’instruction ne s’oppose pas ? cette indication;
  • d. le lieu, la date et l’heure de la comparution;
  • e. la sommation de se présenter personnellement;
  • f. les conséquences juridiques d’une absence non excusée;
  • g. la date de son établissement;
  • h. la signature de la personne qui l’a décerné.

  • Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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    Art. 201 Code de procédure pénale (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHSB220244Verbrechen gegen das Betäubungsmittelgesetz etc. und WiderrufBeschuldigte; Berufung; Beschuldigten; Recht; Zustellung; Vorladung; Partei; Verteidigung; Urteil; Verfahren; Bundesgerichts; Aufenthalt; Zugestellt; Rechtsmittel; Amtlich; Unbekannt; Gericht; Berufungsverhandlung; Mitteilung; Amtliche; Oberrichter; Kanton; Zürich; Rückzug; Berufungsverfahren; Migration; Abteilung; Aufenthaltsort; Beschwerde; Zustellungsempfänger
    ZHUH160314Einsprache Beschwerde; Beschwerdeführer; Einsprache; Vorladung; Befehl; Beschwerdegegnerin; Sendung; Einvernahme; Empfang; Zugestellt; Person; Zustellung; Staatsanwaltschaft; Beschwerdeverfahren; Unentschuldigt; Zürich-Limmat; Adressat; Bundesgericht; Verfahrens; Gelangt; Erhebende; Akten; Rückzug; Urteil; BuGer; Befehls; Erhoben; Adressaten
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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    BSBES.2019.137 (AG.2021.366)Rückzugsfiktion (Art. 355 Abs. 2 StPO)Beschwerde; Vorladung; Beschwerdeführer; Staatsanwaltschaft; Verteidiger; Werden; Einvernahme; Schuldig; Stellt; Entscheid; Persönlich; Urteil; Sprach; Person; Einsprache; Partei; Angefochten; Beschuldigte; Zugestellt; Verfahren; Verfügung; Angefochtene; Bundesgericht; Erhoben; Rückzugsfiktion; Amtlichen; Gemäss; Zustellung; Appellationsgericht; Basel-Stadt
    BSSB.2020.73 (AG.2021.113)mehrfache Verletzung der Verkehrsregeln (6B_407/2021)Berufung; Berufungskläger; Verfahren; Schriftliche; Urteil; Stellt; Schriftlichen; Parkscheibe; Werden; Gemäss; Gestellt; Seiner; Gericht; Vorliegend; Erstinstanzliche; Verfahrens; Rahmen; Rechts; Trottoir; Verkehr; Güterumschlag; Fahrzeug; Geltend; Beweis; Frontscheibe; Gerichts; Anwendung; Verfügung; Möglich; Urteils
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    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    140 IV 82 (6B_908/2013)Art. 3 und 355 Abs. 2 StPO; Verfahren bei Einsprache, Säumnis nach Vorladung, Rückzugsfiktion. Die Bestimmungen der StPO sind im Gesamtzusammenhang des Gesetzes auszulegen (E. 2.5). Die gesetzliche Fiktion, wonach bei unentschuldigtem Fernbleiben die Einsprache gegen den Strafbefehl als zurückgezogen gilt, gelangt nur zur Anwendung, wenn der Einsprecher tatsächlich Kenntnis von der Vorladung und damit auch von den Säumnisfolgen hat. Vorbehalten bleiben Fälle rechtsmissbräuchlichen Verhaltens (E. 2.7). Einsprache; Vorladung; Recht; Schuldig; Beschwerde; Befehl; Verfahren; Zustellung; Rechts; Unentschuldigt; Staatsanwaltschaft; Verfahren; Beschwerdeführerin; Verfahrens; Urteil; Gerichtliche; Setze; Fernbleiben; Einvernahme; Verzichte; Zurückgezogen; Rückzug; Säumnis; Grundsätze; Unentschuldigte; Person; Vorinstanz; Rechtsschutz; Desinteresse

    Anwendung im Bundesstrafgericht

    BSGLeitsatzSchlagwörter
    SK.2020.281. Mehrfache Urkundenfälschung (Art. 251 Ziff. 1 StGB), gewerbsmässiger Betrug (Art. 146 Abs. 1.i.V.m. Abs. 2 StGB), eventualiter mehrfache Veruntreuung (Art. 138 Ziff. 1 Abs. 2 StGB), subeventualiter qualifizierte ungetreue Geschäftsbesorgung (Art. 158 Ziff.1 Abs.1.i.V.m. Abs. 3 StGB), Misswirtschaft (Art. 165 StGB), gewerbsmässige Geldwäscherei (Art. 305bis Ziff. 1.i.V.m. Ziff. 2 lit. c StGB)

    2. Verdacht der Gehilfenschaft zum Betrug (Art. 146 Abs. 1 i.V.m. Art. 25 StGB)
    Bundes; Anklage; Bundesanwaltschaft; Einvernahme; Schlusseinvernahme; Kammer; Anklageschrift; Bundesstrafgericht; Verfahren; Bundesstrafgerichts; Betrug; Staatsanwalt; Mündliche; Beschwerde; Vorgeworfene; Vertreten; Person; Bezug; Gericht; Verfahrens; Schriftlich; Bericht; Beschluss; Gehilfe; Gehilfen; Schriftliche; Vorgeworfenen; Staatsanwaltschaft; Mündlichen
    RP.2017.68Internationale Rechtshilfe in Strafsachen an Deutschland. Herausgabe von Beweismitteln (Art. 74 IRSG). Unentgeltliche Rechtspflege (Art. 65 Abs. 1 und 2 VwVG).Beschwerde; Recht; Beschwerdeführer; Recht; Verfahren; Rechtshilfe; Einvernahme; Verfahren; Beschwerdegegnerin; Verteidigung; Beschwerdeführers; JStPO; Verfahrens; Entscheid; Notwendige; Behörde; Jugendliche; Beschuldigte; Gesetzliche; Erfolgte; Schlussverfügung; Verfahrensakten; Partei; Ersuchende; Bundesstrafgericht; Vertretung; Sachen; Eltern; Person

    Kommentare zum Gesetzesartikel

    AutorKommentarJahr
    Weder Donatsch, Hansjakob, Lieber Kommentar zur Schweizerischen Strafprozess-ordung2014
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