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Ordinanza concernente le esigenze tecniche per i veicoli stradali (OETV)

Art. 200 OETV dal 2022

Art. 200 Ordinanza concernente le esigenze tecniche per i veicoli stradali (OETV) drucken

Art. 200 Sezione 5: Rimorchi di lavoro Targa

La targa, se non può essere apposta posteriormente, deve essere applicata lateralmente, se possibile sulla parte destra.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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