Art. 20 CPP dal 2024

Art. 20 Giurisdizione di reclamo
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2 La Confederazione e i Cantoni possono conferire le attribuzioni della giurisdizione di reclamo al tribunale d’appello.
Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.
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Art. 20 Codice di procedura penale (StPO) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | UH150031 | Aktenentfernung | Beweis; Gericht; Beschwer; Staatsanwaltschaft; Bundes; Bundesgericht; Beweise; Eröffnung; Akten; Einvernahme; Verfahren; Bundesgerichts; Verfahren; Recht; Zwangsmassnahme; Verfahrens; Entscheid; Verfügung; Beschwerdeinstanz; Interesse; Kantons; Beschwerdeführers; Verteidigung; Sinne; Zwangsmassnahmen; Zuständigkeit |
ZH | UE120223 | Beschwerde gegen die Nichtanhandnahmeverfügung der Staatsanwaltschaft See/Oberland vom 15. August 2012 | Beschwerdegegner; Handlungen; Eingabe; Sinne; Rechtsmittel; Geschädigte; Verfahren; Haftung; Verein; Verfügung; Beschwerdeführern; Nichtanhandnahme; Träger; Kammer; Mitglied; Beschluss; Beschwerdegegners; Geschäfts-Nr; Anzeigeerstatter; Stellung; Verfahren; Rechtsanwältin; Staatsanwaltschaft; See/Oberland; Nichtanhandnahmeverfügung; Anzeige; Interessen |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
147 IV 123 (1B_438/2020) | Regeste Art. 222 und 237 Abs. 4 StPO ; Nichtanordnung von Ersatzmassnahmen anstelle von Untersuchungshaft; Beschwerdelegitimation der Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft ist berechtigt, den Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts, mit welchem dieses die Anordnung von ihr beantragter Ersatzmassnahmen ablehnt, bei der kantonalen Beschwerdeinstanz anzufechten (E. 2). | Staatsanwaltschaft; Ersatzmassnahme; Beschwerde; Ersatzmassnahmen; Entscheid; Untersuchungs; Zwangsmassnahme; Nichtanordnung; Beschwerdeinstanz; Zwangsmassnahmengericht; Bundesgericht; Sicherheitshaft; Beschwerdelegitimation; Rechtsprechung; Kantons; Vorinstanz; Aufhebung; Untersuchungsoder; Zwangsmassnahmengerichts; Entscheide; Nichtverlängerung; Verfahren; Urteil; Appenzell; Anordnung; Therapie; Alkoholabstinenz; Innerrhoden |
143 IV 69 (1B_409/2016) | Art. 20 und 59 StPO; Zuständigkeit für Entscheide über den Ausstand eines Mitglieds des Zwangsmassnahmengerichts (ZMG). Die Beschwerdeinstanz im Sinne von Art. 20 StPO ist zuständig zum Entscheid über Ausstandsbegehren, welche sich gegen ein Mitglied des ZMG richten (E. 1.1). Regeste b Art. 56 lit. b StPO; Ausstandsgründe. Kein Ausstandsgrund im Sinne von Art. 56 lit. b StPO liegt vor (vgl. diesbezüglich E. 3.1), wenn derselbe Richter des ZMG in dieser Funktion im Rahmen von verschiedenen Untersuchungshandlungen, welche den gleichen Betäubungsmittelhandel betreffen, mehrere Entscheide fällt (Anordnung von geheimen Überwachungsmassnahmen und von Untersuchungshaft). Es handelt sich jeweils um formell verschiedene Verfahren, insbesondere wenn sie nicht denselben Beschuldigten betreffen (fehlende Identität der Partei; E. 3.3). Es können sich zwar in tatsächlicher und/oder rechtlicher Hinsicht ähnliche Fragen stellen und der erneut mit der Untersuchung beschäftigte Richter verfügt bereits über gewisse Vorkenntnisse der Akten. Mangels konkreter gegenteiliger Anhaltspunkte kann von diesem Richter indessen erwartet werden, dass er die Entwicklung der Untersuchung sowie die spezifische Situation der betroffenen Person berücksichtigt (E. 3.3). | été; écusation; écision; énale; édure; étention; Margot; évention; évenu; écisions; Laurent; Autorité; édé; édéral; Encontre; être; ément; érente; Bieri; évenus; Tribunal; Autorité; écembre; érentes; Autres; Ministère; Ausstand; Untersuchung; éfiants; Isabelle |
Anwendung im Bundesstrafgericht
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
BH.2023.14, BP.2023.62 | Bundes; Verfahren; Privatkläger; Verfügung; Beschwerdekammer; Rechtsanwalt; Bundesanwaltschaft; Verfahrens; Bundesstrafgerichts; Akten; Blattner; Zulassung; Akteneinsicht; Beschwerdegegner; Sinne; Person; Entscheid; Staat; Ziffer; Dispositivs; Tribunal; Lucius; Richard; Verfahrens; Urkundenfälschung; Personen; Bezug; Geschädigte; Konstituierung | |
BG.2023.18 | Kammer; Beschluss; Zustellung; Beschwerde; Verfahren; Abholung; Verfahrens; Abholungseinladung; Bundesanwaltschaft; Postfach; Entscheid; Recht; Bundesstrafgericht; Briefkasten; Beschwerdekammer; Parteien; Vorinstanz; Sendung; Frist; Empfänger; Urteils; Bundesstrafgerichts; Apos;; Gesuch; Beschlusses; Abholfrist; Sinne |