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Criminal Procedure Code (CrimPC)

Art. 20CrimPC from 2023

Art. 20 Criminal Procedure Code (CrimPC) drucken

Art. 20 Objections authority

1 The objections authority rules on objections against the procedural acts and decisions not subject to formal appeal:

  • a. of the courts of first instance;
  • b. of the police, the public prosecutor and the authorities responsible for prosecuting contraventions;
  • c. of the compulsory measures court in the cases provided for by this Code.
  • 2 The Confederation and the cantons may assign the powers of the objections authority to the court of appeal.


    Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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    Art. 20 Criminal Procedure Code (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHUH150031Aktenentfernung Beschwerde; Beweis; Gericht; Staatsanwaltschaft; Bundes; Bundesgericht; Beschwerdeführer; Beweise; Verfahren; Eröffnung; Akten; Verfahren; Einvernahme; Recht; Verwertbar; Bundesgerichts; Zwangsmassnahme; Verfahrens; Entscheid; Beschwerdeinstanz; Verfügung; Schwere; Interesse; Beschwerdeführers; Kantons; Verteidigung; Zwangsmassnahmen; Verfahrens
    ZHUE120223Beschwerde gegen die Nichtanhandnahmeverfügung der Staatsanwaltschaft See/Oberland vom 15. August 2012Beschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdegegner; Mittelbar; Verletzt; Handlungen; Rechtsmittel; Eingabe; Unmittelbar; Haftung; Verfahren; Legitimiert; Geschädigte; Verein; Partei; Beschwerdeführern; Verfügung; Träger; Nichtanhandnahme; Beschwerdegegnerin; Vorgeworfenen; Verfahren; Beschwerdegegners; Anzeigeerstatter; Kammer; Beschluss; Beschwerdelegitimiert; Prüfen
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    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    147 IV 123 (1B_438/2020)
    Regeste
    Art. 222 und 237 Abs. 4 StPO ; Nichtanordnung von Ersatzmassnahmen anstelle von Untersuchungshaft; Beschwerdelegitimation der Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft ist berechtigt, den Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts, mit welchem dieses die Anordnung von ihr beantragter Ersatzmassnahmen ablehnt, bei der kantonalen Beschwerdeinstanz anzufechten (E. 2).
    Beschwerde; Staatsanwaltschaft; Ersatzmassnahme; Ersatzmassnahmen; Entscheid; Zwangsmassnahme; Untersuchungs; Beschwerdeinstanz; Bundesgericht; Zwangsmassnahmengericht; Nichtanordnung; Sicherheitshaft; Beschwerdelegitimation; Rechtsprechung; Vorinstanz; Kantons; Untersuchungsoder; Aufhebung; Verfahren; Entscheide; Beantragte; Zwangsmassnahmengerichts; Nichtanordnung; Nichtverlängerung; Anordnung; Alkoholabstinenz; Therapie; Appenzell; Kantonale; Urteil
    143 IV 69 (1B_409/2016)Art. 20 und 59 StPO; Zuständigkeit für Entscheide über den Ausstand eines Mitglieds des Zwangsmassnahmengerichts (ZMG). Die Beschwerdeinstanz im Sinne von Art. 20 StPO ist zuständig zum Entscheid über Ausstandsbegehren, welche sich gegen ein Mitglied des ZMG richten (E. 1.1).
    Regeste b
    Art. 56 lit. b StPO; Ausstandsgründe. Kein Ausstandsgrund im Sinne von Art. 56 lit. b StPO liegt vor (vgl. diesbezüglich E. 3.1), wenn derselbe Richter des ZMG in dieser Funktion im Rahmen von verschiedenen Untersuchungshandlungen, welche den gleichen Betäubungsmittelhandel betreffen, mehrere Entscheide fällt (Anordnung von geheimen Überwachungsmassnahmen und von Untersuchungshaft). Es handelt sich jeweils um formell verschiedene Verfahren, insbesondere wenn sie nicht denselben Beschuldigten betreffen (fehlende Identität der Partei; E. 3.3). Es können sich zwar in tatsächlicher und/oder rechtlicher Hinsicht ähnliche Fragen stellen und der erneut mit der Untersuchung beschäftigte Richter verfügt bereits über gewisse Vorkenntnisse der Akten. Mangels konkreter gegenteiliger Anhaltspunkte kann von diesem Richter indessen erwartet werden, dass er die Entwicklung der Untersuchung sowie die spezifische Situation der betroffenen Person berücksichtigt (E. 3.3).
    Cours; été; Recours; Autorité; Consid; Récusation; Même; Décision; Contre; Pénale; Procédure; Cause; Autre; Aient; Recourant; Détention; Arrêt; Matière; Mesure; Magistrat; D'une; Juges; Partie; Intimé; Ainsi; Prévention; Margot; Prévenu; Décisions; Provisoire

    Anwendung im Bundesstrafgericht

    BSGLeitsatzSchlagwörter
    BG.2023.18Beschwerde; Kammer; Zustellung; Beschluss; Beschwerdeführer; Verfahren; Abholung; Abholungseinladung; Verfahrens; Postfach; Entscheid; Recht; Bundesanwaltschaft; Angefochten; Zugestellt; Briefkasten; Diesbezüglich; Empfänger; Sendung; Vorinstanz; Frist; Parteien; Beschwerdekammer; Abgeholt; Urteils; Gesuch; Sandte; Vermutung; Abholfrist
    BB.2021.220, BP.2021.82Beschwerde; Beschwerdeführer; Recht; Verfahren; Akten; Bundes; Blatter; Person; Beschwerdeführers; Verfahren; Verfahrens; Untersuchung; Zahlung; Verfügung; Privatkläger; Platini; Protokollierten; Akteneinsicht; Interesse; Rechte; Präsident; Amtsgeheimnis; Rechten; Eröffnung; Geschädigt; Verfahrens; Wiesen; Verletzung; Lasse
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