Art. 20 SCC from 2025

Art. 20 Doubt as to legal responsibility
If there are serious grounds for believing that the accused may not be legally responsible due to a mental disorder, the investigating authority or the court shall order a specialist report from an expert.
Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.
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Art. 20 Swiss Criminal Code (StGB) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB220524 | Versuchter Diebstahl etc. | Berufung; Berufungskläger; Dossier; Massnahme; Urteil; Staat; Schuld; Sinne; Verteidigung; Staatsanwaltschaft; Berufungsklägers; Gutachterin; Therapie; Gutachten; Beschuldigte; Behandlung; Verfügung; Störung; Recht; Taten; Schuldfähigkeit; Antrag; Antragsgegner; Gewalt; Hausfriedensbruch; Vorinstanz; Gericht |
ZH | SB220407 | Verbrechen gegen das Betäubungsmittelgesetz etc. und Widerruf | Beschuldigte; Beschuldigten; Freiheitsstrafe; Urteil; Berufung; Verteidigung; Probezeit; Vorinstanz; Kokain; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; BetmG; Winterthur/Unterland; Betäubungsmittel; Gericht; Gramm; Gesamtstrafe; Busse; Betäubungsmittelgesetz; Sinne; Dispositiv; Vollzug; Asservat-Nr; Widerruf; Bülach; Bezirksgericht; Verfahren; Verbrechen; Vollzug |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SO | STBER.2021.68 | - | Beschuldigte; Beschuldigten; Schuss; Person; Lokal; Recht; Personen; Aussage; Toilette; Privatkläger; Urteil; Korridor; Waffe; Lebens; Vorhalt; Staat; Schussabgabe; Aussagen; Apos; Körper; Rechtsanwalt; Pistole; Berufung; Körperverletzung; äter |
SO | STBER.2022.44 | - | Beschuldigte; Beschuldigten; Apos; Urteil; Solothurn; Schuldfähigkeit; Staat; Einsicht; Psychose; Einsichts; Recht; Berufung; Urteils; Medikament; Sachbeschädigung; Begutachtung; Medikamente; Einsichtsfähigkeit; Medikation; Verfahren; Befehl; Verteidiger; Vorinstanz; Störung; Gutachten |
Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
144 IV 176 | Art. 56 Abs. 3 StGB; Art. 184 Abs. 1, 2 lit. a und b, Abs. 3, Art. 185 Abs. 1 und Art. 187 Abs. 1 StPO; § 27 Abs. 2 der Verordnung des Kantons Zürich vom 1./8. September 2010 über psychiatrische und psychologische Gutachten in Straf- und Zivilverfahren (PPGV/ZH); Delegationsverbot und Transparenzgebot bei der psychiatrischen Begutachtung. Wird für ein psychiatrisches Gutachten ein bestimmter Sachverständiger bestellt und mit der Begutachtung betraut, hat er den Auftrag grundsätzlich persönlich auszuführen (Delegationsverbot). Hingegen ist der Sachverständige nicht verpflichtet, sämtliche für die Begutachtung notwendigen Tätigkeiten selber vorzunehmen, sondern er kann für untergeordnete Arbeiten Hilfspersonen heranziehen. Umfang und Grenzen des zulässigen Beizugs von Hilfspersonen (E. 4.2.3, 4.5.1 und 4.6). Der Beizug von Hilfspersonen ist im Gutachten transparent zu machen. Aus dem Gutachten muss u.a. hervorgehen, wie die Hilfspersonen konkret eingesetzt wurden und wie der Sachverständige seine Gesamtverantwortung wahrnehmen konnte bzw. wahrgenommen hat (E. 4.2.4 und 4.5.2). Für den blossen Beizug von Hilfspersonen bedarf es keiner vorgängigen Ermächtigung durch die Strafverfolgungsbehörde. Sind Dritte am Gutachtensprozess als Hilfspersonen unmittelbar beteiligt, ist es aber dennoch zu begrüssen, wenn der Gutachter der auftraggebenden Strafbehörde de- ren Name sowie Art und Umfang von deren Beizug vorab bekannt gibt (E. 4.5.2 und 4.6). | Gutachten; Gutachter; Hilfsperson; Gutachtens; Urteil; Hilfspersonen; Untersuchung; Person; Begutachtung; Beizug; Sachverständige; Delegation; Psychiatrie; HABERMEYER; Bundesgericht; Dipl-Psych; Beschwerdeführers; Auftrag; Behörde; Vorinstanz; Erstellung; Urteile; ändigen |
143 IV 49 (6B_646/2016) | Art. 97 Abs. 3 StGB, Art. 1 Abs. 2 lit. j und Art. 36 JStG; Jugendstrafverfahren, Ende der Verfolgungsverjährung. Art. 97 Abs. 3 StGB hat entgegen dem Wortlaut von Art. 1 Abs. 2 lit. j JStG auch im Jugendstrafrecht Gültigkeit. Auch in einem Jugendstrafverfahren tritt die Verjährung nicht mehr ein, wenn vor Ablauf der Verjährungsfrist nach Art. 36 JStG ein erstinstanzliches Urteil ergangen ist (E. 1). | Verjährung; Recht; Urteil; Jugendstrafrecht; Recht; Verjährungsfrist; Verfahren; Verfahren; E-JStG; Unterbrechung; Fristen; Ruhen; Verjährungsfristen; Erwachsene; Bestimmungen; VE-JStG; Vergewaltigung; Freiheitsstrafe; Gesetzgeber; E-StGB; Nötigung; Gesetzes; Hinweis; Vorentwurf; Kantons; Verfolgungsverjährung; Taten; VE-StGB; Jugendliche |
Anwendung im Bundesverwaltungsgericht
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
E-2730/2017 | Asyl und Wegweisung | Wegweisung; Gericht; Bundesverwaltungsgericht; Recht; Eritrea; Person; Flüchtling; Wegweisungsvollzug; Heimat; Ausreise; Vorinstanz; Beschwerdeführers; Nationaldienst; Verfügung; Verfahren; Desertion; Vollzug; Wegweisungsvollzugs; Heimatstaat; Rückkehr; Staat; Militär; Sinne; Urteil |
D-2114/2010 | Aufhebung vorläufige Aufnahme (Asyl) | Beschwerde; Beschwerdeführers; Gericht; Recht; Schweiz; Bundes; Ehefrau; Urteil; Interesse; Wegweisung; Verfügung; Vollzug; Aufhebung; Kantons; Freiheit; Freiheitsstrafe; Vorinstanz; Kosovo; Kantonsgericht; Rechtsvertreter; Ausländer; Rück; Sinne |
Anwendung im Bundesstrafgericht
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
RR.2023.165, RP.2023.48 | Kanton; Verfahren; Kantons; Verfahrens; Gesuch; Gerichtsstand; Verfahrensakten; Gerichtsstands; Staatsanwaltschaft; Gesuchsteller; Vergewaltigung; Behörde; Übernahme; Behörden; Erkenntnisse; Zuständigkeit; Beschwerdekammer; Unbekannt; Betrug; Untersuchung; Behörden; Verdacht; Taten; Verfolgung; Verfolgung; Überprüfung; Oberstaatsanwalt; örtlich | |
SK.2016.34 | Qualifizierter wirtschaftlicher Nachrichtendienst (Art. 273 StGB), Verletzung des Geschäftsgeheimnisses (Art. 162 StGB), Verletzung des Bankgeheimnisses (Art. 47 BankG), Geldwäscherei (Art. 305bis StGB), Unerlaubter Munitionsbesitz (Art. 33 Abs. 1 Bst. a Waffengesetz) | Beschuldigte; Kunde; Kunden; Stiftung; Daten; Apos;; Beschuldigten; Bundes; System; Zugriff; Stiftungen; Basel; Mitarbeiter; Recht; Karte; Person; Täter; Recht; Behörden; Dokument; Tamp;F; Dokumente; Sinne; Schweiz; Verfahren |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Trechsel | Praxis StGB, Zürich | 2021 |
Schweizer, Trechsel | Praxis, 4. Auflage | 2021 |