Art. 20 Schwellenpreise
1 Der Bundesrat kann für einzelne Erzeugnisse einen Schwellenpreis festlegen. Artikel 17 gilt sinngemäss.
2 Der Schwellenpreis entspricht dem angestrebten Importpreis, bestehend aus dem Preis franko Schweizergrenze und dem Zoll sowie aus Abgaben gleicher Wirkung. (1) Der Bundesrat bestimmt, wie der Preis franko Schweizergrenze, nicht veranlagt, ermittelt wird. (2)
3 Der Bundesrat kann den Schwellenpreis für eine Gruppe von Erzeugnissen festlegen. Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) (3) bestimmt den für die einzelnen Erzeugnisse geltenden Importrichtwert.
4 Das WBF legt fest, wieweit die Summe von Zollansatz und Preis franko Schweizergrenze, nicht veranlagt, vom Schwellenpreis abweichen darf, ohne dass der Zollansatz angepasst werden muss (Bandbreite). (4)
5 Das BLW (5) setzt den Zollansatz für Erzeugnisse mit Schwellenpreis so fest, dass der Importpreis innerhalb der Bandbreite liegt.
6 Soweit der Absatz gleichartiger inländischer Erzeugnisse nicht gefährdet wird, kann das WBF den Zollansatz tiefer ansetzen, als in Absatz 5 vorgesehen ist.
7 Die Zollansätze dürfen keine Industrieschutzelemente enthalten. (6)
(1) Fassung gemäss Ziff. III des BG vom 24. März 2000 über die Aufhebung des Getreidegesetzes, in Kraft seit 1. Juli 2001 (AS 2001 1539; BBl 1999 9261).BGE | Regeste | Schlagwörter |
128 II 34 | Art. 48 LwG; Art. 19 Abs. 1 lit. a SV; Verteilung des Zollkontingents für Nierstücke. Das System, welches die neue Schlachtviehverordnung für die Verteilung der Anteile am Zollkontingent für Schlachtvieh und Fleisch von "Tieren der Rindviehgattung" (insbesondere auch für Nierstücke) vorsieht, verstösst nicht gegen die Grundsätze von Art. 48 LwG. | Bundes; Zollkontingent; Bundesrat; Tiere; Fleisch; Kontingent; Zukäufe; Verordnung; Regel; Schlachtvieh; Prozent; Regelung; Nierstücke; Botschaft; Inländische; Menge; Zollkontingente; Recht; Verwaltungsgerichtsbeschwerde; Zuteilung; Verteilung; Zollkontingents; Agrar; System; Bundesgericht; GATT-Botschaft; Beschwerde; Bundesrats; Inland; Inländischen |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
A-6248/2018 | Zölle | Tarif; Beschwerde; Tarifnummer; Beschwerdeführerin; Pellets; Dinkel; Urteil; Getreide; Zolltarif; BVGer; Erläuterung; Verwendung; Spreu; Beweis; Dreschen; Recht; Vorinstanz; Zolltarifnummer; Futter; Wortlaut; Verfahren; Dinkelspelzen; Vorschrift; Bundesverwaltungsgericht; Produkt; Veranlagung; Futterzwecken; Kapitel; Fallen |
A-8527/2007 | Zölle | Säure; Ungen; Fettsäure; Beschwerde; Muster; Schwerdeführerin; Rinder; Beschwerdeführerin; Säuren; Bundesverwal; Recht; Fettsäuren; Bundesverwaltungsgericht; Rinderfett; Vorinstanz; Tarif; Thode; Revision; Methode; Suchung; Fette; Zollmelde; Schwellenpreis; Zollmeldepflichtig; Zollmeldepflichtige; Musterentnahme; Untersuchung; Entscheid |