FIDLEG Art. 20 -

Einleitung zur Rechtsnorm FIDLEG:



Das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) ist ein schweizerisches Gesetz, das die Regulierung von Finanzdienstleistungen in der Schweiz regelt, um Anleger zu schützen. Es legt Anforderungen an Finanzdienstleister fest, um Transparenz, Fairness und Integrität im Finanzmarkt sicherzustellen, insbesondere in Bezug auf Informationspflichten, Anlageberatung und Vermögensverwaltung. Das FIDLEG ist Teil eines Gesamtpakets zur Regulierung des Finanzsektors in der Schweiz, das darauf abzielt, das Vertrauen der Anleger zu stärken und die Stabilität des Finanzsystems zu gewährleisten.

Art. 20 FIDLEG vom 2024

Art. 20 Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) drucken

Art. 20 Institutionelle und professionelle Kunden

1 Bei Geschäften mit institutionellen Kunden finden die Bestimmungen dieses Kapitels keine Anwendung.

2 Professionelle Kunden können ausdrücklich darauf verzichten, dass Finanzdienstleister die Verhaltensregeln nach den Artikeln 8, 9, 15 und 16 anwenden.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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