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Swiss Civil Code (SCC)

Art. 196SCC from 2023

Art. 196 Swiss Civil Code (SCC) drucken

Art. 196 A. Ownership I. Categories

The marital property regime of participation in acquired property comprises the property acquired during the marriage and the individual property of each spouse.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 196 Swiss Civil Code (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
GRZK1 2018 47Nebenfolgen der EhescheidungBerufung; Errungenschaft; Eigengut; Berufungskläger; Rechtlich; Schuld; Einzelunternehmen; Rechtliche; Vermögen; Rechts; Schulden; Güterrechtlich; Güterrechtliche; Erträge; Einzelunternehmens; Ehegatte; Ehegatten; Partei; Berufungsklägers; Gelten; Entscheid; Berufungsbeklagte; Passiven; Eigenguts; Zuordnung; Gemäss; Belasten; Vorinstanz; Gewinn
GRZK1-15-51Nebenfolgen der EhescheidungBerufung; Fungskläger; Berufungskläger; Instanz; Partei; Parteien; Nehmens; Entscheid; Vorinstanz; Betrag; Höhe; Unternehmens; Güterrechtliche; Klagten; Kader; Gleichszahlung; Gatte; Ehegatte; Rufungsbeklagte; Partei; Ternehmenswert; Rechnung; Verfahren; Berufungsklägers; Berufungsbeklagte; Instanzlichen; Ausgleichszahlung

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGEL 2015/34Entscheid Art. 43 Abs. 2 ATSG, Art. 9 Abs. 1 ELG. Bevor der Anspruch auf jährliche Ergänzungsleistungen berechnet werden kann, muss der massgebliche Sachverhalt mit überwiegender Wahrscheinlichkeit erstellt sein. Insbesondere muss für die Ermittlung des anrechenbaren Vermögens vor der erbrechtlichen eine fiktive güterrechtliche Auseinandersetzung vorgenommen werden (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 24. April 2017, EL 2015/34). Beschwerde; Liegenschaft; Beschwerdeführerin; Ehemann; Höhe; Ehemannes; Vermögens; EL-act; Güterrechtliche; Liegenschaften; Nutzniessung; Anspruch; Errungenschaft; Verzicht; Barwert; Ergänzungsleistung; Berechnung; Anzurechnen; Jährlich; Auseinandersetzung; Todes; Verfügung; Beschwerdegegnerin; Gesamte; Güterrechtlichen; Recht; Hypothek; Verkehrswert
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
138 III 193 (5A_636/2011)Art. 212 ZGB; Bewertung eines landwirtschaftlichen Gewerbes im Eigengut eines Ehegatten; Ersatzforderungen der Errungenschaft auf Unternehmensertrag. Das behördliche Schätzungsgutachten über den Ertragswert und den Nutzwert ist für das Zivilgericht verbindlich (E. 3), während die Ermittlung des Verkehrswertes der freien gerichtlichen Beweiswürdigung unterliegt (E. 4). Aufwendungen zur Erhaltung und Erneuerung des Betriebsinventars vermindern den Unternehmensertrag und damit die Errungenschaft (E. 5). Beweisthema bei Investitionen ist der konkrete Zahlungsfluss (E. 6). Beschwerde; Beschwerdegegner; Beschwerdeführerin; Schätzung; Weinbaubetrieb; Kantonsgericht; Betrieb; Vorräte; Errungenschaft; Eigengut; Wirtschaftliche; Rechtlich; Ertrag; Betriebsinventar; Schätzungsgutachten; Landwirtschaftliche; Ertragswert; Produzierte; Bewertung; Weinbaubetriebs; Verkehrswert; Beschwerdegegners; Nutzwert; Lager; Produzierten; Gewerbe; Gutachten; Wirtschaftlichen; Güterrechtliche; Parteien
135 V 232 (9C_1060/2008)Art. 25a FZG; Art. 73 Abs. 3 BVG; örtliche Zuständigkeit. Nachdem das Scheidungsgericht nach Art. 142 ZGB das Teilungsverhältnis der Austrittsleistungen festgelegt und die Sache an das Berufsvorsorgegericht am Ort der Scheidung überwiesen hat, ist dieses zwingend auch für die vorfrageweise Beurteilung der während der Ehe erfolgten Barauszahlung einer Freizügigkeitsleistung zuständig (E. 2.4). Scheidung; Austrittsleistung; Teilung; Vorsorge; Gericht; Zuständigkeit; Austrittsleistungen; Freizügigkeitsstiftung; Barauszahlung; Zuständig; Ehegatte; Kantons; Geschieden; Scheidungsgericht; Beurteilung; Klage; Freizügigkeitsleistung; Erfolgten; überwies; Berufsvorsorgegericht; Beschwerde; Geschiedene; Ehegatten; örtliche; Entscheid; Geschiedenen; Verfahren; Ehefrau; Februar

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Hausheer, Reusser, GeiserBerner Kommentar, Das Güterrecht der Ehegatten1992
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