Art. 195 FCSC from 2024

Art. 195 Commencement
The totally or partly revised Federal Constitution comes into force when it is approved by the People and the Cantons.
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Art. 195 Federal Constitution of the Swiss Confederation (BV) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
GR | R 2020 23 | Baueinsprache | Wohnung; Wohnungen; Hotel; Nutzungs; Zweitwohnungen; Nutzungsbeschränkung; Beherbergung; Recht; Beherbergungsbetrieb; Betrieb; Projekt; Abbruch; Areal; Verfassung; Verfassungs; Arealplan; Gemeinde; Voraussetzung; Baubewilligung; Bundesgericht; Auflage; Fläche |
Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | B 2013/11 | Urteil Baurecht, Art. 75b und Art. 197 Ziff. 9 BV.Ob Art. 75b Abs. 1 BV, welcher den | Zweitwohnung; Zweitwohnungen; Gemeinde; Wohnung; Recht; Baubewilligung; Verordnung; Ragaz; Wohnungen; Prozent; Verfassung; Quot; Politische; Übergangsbestimmung; Rekurs; Baubewilligungen; Wohneinheit; Zweitwohnungsanteil; Vorinstanz; Gemeinden; Gesetzgebung; Hinweis; Person; Wohneinheiten; Politischen; Bewilligung; Initiative; Personen; Ausschluss |
Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
128 II 259 | Art. 9, 10 Abs. 2 und 13 Abs. 2 BV; persönliche Freiheit, Anspruch auf Schutz vor Missbrauch persönlicher Daten; DNA-Profil im Strafverfahren. Zulässiges Rechtsmittel zur Anfechtung von Verfügungen betreffend Erstellung von DNA-Profilen und deren Bearbeitung im DNA-Profil-Informationssystem des Bundes (E. 1). Ausgestaltung des DNA-Profil-Informationssystems (E. 2). Eingriff in das Recht auf körperliche Integrität (Art. 10 Abs. 2 BV) bzw. in den Anspruch auf Schutz vor Missbrauch persönlicher Daten (informationelles Selbstbestimmungsrecht; Art. 13 Abs. 2 BV) durch Entnahme eines Wangenschleimhautabstrichs bzw. Erstellung und Bearbeitung eines DNA-Profils (E. 3.2 und 3.3); gesetzliche Grundlage für die Grundrechtseingriffe (E. 3.4); öffentliches Interesse (E. 3.5); Verhältnismässigkeit (E. 3.6); Kerngehalt (E. 3.7). Verfassungsrechtlicher Anspruch auf Vernichtung des Wangenschleimhautabstrichs sobald ein DNA-Profil erfolgreich erstellt worden ist (E. 4). Zuständigkeit nach basel-städtischem Recht (E. 5). | DNA-Profil; Verordnung; Bundes; Profils; DNA-Profils; Recht; Person; Erstellung; EDNA-Verordnung; Informationssystem; Verfahren; Gerichts; Massnahme; Daten; Verfahren; Profile; Abnahme; Verwaltungsgerichtsbeschwerde; Staatsanwalt; DNA-Profile; Analyse; Identifizierung; ED-Verordnung/BS; Personen; Vergleich; Verfügung; DNA-Profilen; Bearbeitung |