VTS Art. 194 - Richtungsblinker

Einleitung zur Rechtsnorm VTS:



Das schweizerische Gesetzbuch über die Verordnung technischer Strassenfahrzeuge legt die Anforderungen und Standards fest, die Fahrzeuge erfüllen müssen, um in der Schweiz zugelassen zu werden. Es zielt darauf ab, die Sicherheit, Umweltverträglichkeit und Qualität der Fahrzeuge durch technische Vorschriften wie Bremsen, Beleuchtung, Abgasemissionen und Reifen zu gewährleisten. Die Verordnung soll die Verkehrssicherheit erhöhen und Umweltauswirkungen minimieren, indem sie regelmässige Kontrollen und Inspektionen zur Einhaltung der Vorschriften vorsieht.

Art. 194 VTS vom 2025

Art. 194 Verordnung technische Strassenfahrzeuge (VTS) drucken

Art. 194 Richtungsblinker

Anhänger müssen an der Rückseite mit zwei Richtungsblinkern versehen sein.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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