Art. 194 LDIP de 2025

Art. 194 Sentences arbitrales étrangères
La reconnaissance et l’exécution des sentences arbitrales étrangères sont régies par la convention de New York du 10 juin 1958 pour la reconnaissance et l’exécution des sentences arbitrales étrangères (1) .
(1) RS 0.277.12Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.
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Art. 194 Loi fédérale sur le droit international privé (IPRG) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | RT190049 | Rechtsöffnung | Konkurs; Recht; Anerkennung; Kollokation; Schiedsverfahren; Verfahren; Vorinstanz; Beklagten; Entscheid; Schweiz; Schiedsspruch; Hauptsache; Urteil; Dispositiv-Ziffer; Schiedsfähigkeit; Prozessfinanzierungsvertrag; SchKG; Ordre; Schiedsgericht; Parteien; Anspruch; Rechtsöffnung; Grundlage; Schweizer; Konkursverfahren; Anerkennungs |
ZH | RV170015 | Vollstreckbarerklärung und Rechtsöffnung | Schiedsgericht; Recht; Verfahren; Schiedsgerichts; Vorinstanz; Schiedsrichter; Entscheid; Verfahrens; Schiedssprüche; International; Mandat; Interesse; Arrest; Anwalt; Kanzlei; Vollstreckung; Bundesgericht; Interessen; Schweiz; Vorsitzende; Parteien; Urteil; Sinne; Schiedsspruch; Verfahrenspartei; Gesellschaft; Schaden; Rechtsöffnung |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
144 III 411 (5A_942/2017) | Art. 271 Abs. 1 Ziff. 6 und Art. 272 Abs. 1 Ziff. 2 SchKG, Art. III und V des Übereinkommens vom 10. Juni 1958 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche (NYÜ), Art. 9 BV; Arrest auf Vermögenswerte eines fremden Staates gestützt auf einen ausländischen Schiedsspruch; Glaubhaftmachung des Arrestgrundes; Erfordernis einer genügenden Binnenbeziehung. Zur Frage, ob sich der Arrestrichter willkürlich über Art. V NYÜ hinwegsetzt, wenn er die Vollstreckbarkeit des gegen die Republik Usbekistan ergangenen ausländischen Schiedsspruches mit der Begründung verneint, dass das Rechtsverhältnis, das der Arrestforderung zugrunde liegt, keine hinreichende Binnenbeziehung zur Schweiz aufweise (E. 6). | Binnenbeziehung; Staat; Recht; Arrest; Über; Vollstreckung; Übereinkommen; Schweiz; Yorker; Recht; Anerkennung; Staaten; Gericht; Schiedsspruch; SchKG; Übereinkommens; Entscheid; Bundesgericht; Gerichtsbarkeit; Verfahren; Kriterium; Replik; Anwendungsbereich; Streit; ölkerrechtliche |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Christian Oetiker, Müller, Müller-Chen, Widmer Lüchinger | Zürcher Kommentar zum IPRG | 2018 |
Christian Oetiker, Müller, Müller-Chen, Widmer Lüchinger | Zürcher Kommentar zum IPRG | 2018 |