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Constitution fédérale de la Confédération suisse (CCS)

Art. 193 CCS de 2022

Art. 193 Constitution fédérale de la Confédération suisse (CCS) drucken

Art. 193 Révision totale

1 La révision totale de la Constitution peut être proposée par le peuple ou par l’un des deux conseils, ou décrétée par l’Assemblée fédérale.

2 Si l’initiative émane du peuple ou en cas de désaccord entre les deux conseils, le peuple décide si la révision totale doit être entreprise.

3 Si le peuple accepte le principe d’une révision totale, les deux conseils sont renouvelés.

4 Les règles impératives du droit international ne doivent pas être violées.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 193 Constitution fédérale de la Confédération suisse (BV) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB170509Verbrechen gegen das BetäubungsmittelgesetzAsservat; Schuldig; Beschuldigte; Recht; Beschuldigten; Landesverweisung; Berufung; Schweiz; Amtlich; Urteil; Verteidigung; Amtliche; Zürich; Rechtskraft; Kantons; Betäubungsmittel; Wattetupfer; Gestellte; DNA-Spur; Härte; Eintritt; Staatsanwaltschaft; Vorinstanz; Gericht; Bundesgericht; Schubert-Praxis; Härtefall; Disp

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
119 Ia 453Art. 2 ÜbBest.BV (derogatorische Kraft des Bundesrechts; Konflikt zwischen kantonalem Strafprozessrecht und Bundeszivilrecht?). Verhältnis zwischen strafprozessualer Beschlagnahme und güterrechtlichen Ansprüchen der Ehefrau eines Angeschuldigten nach rechtskräftiger Trennung der Ehe. Es ist mit dem Bundeszivilrecht vereinbar, wenn die kantonalen Behörden das auf Grund von Ehegüterrecht rechtskräftig an die Ehefrau zugewiesene frühere Vermögen des Ehemannes weiterhin als Haftungssubstrat für bereits aufgelaufene und künftig noch anfallende Kosten eines Strafverfahrens gegen den Ehemann beanspruchen. Beschlag; Beschlagnahme; Vermögens; Beschwerde; Güterrechtlich; Vermögenswerte; Beschwerdeführerin; Trennung; Güterrechtliche; Haftung; Bundesrecht; Ehegatte; Angeschuldigten; Rechtskräftig; Beschlagnahmte; Deckung; Staat; Bezirksanwaltschaft; Kanton; Recht; Ehegatten; Beschlagnahmeverfügung; Anfallende; Verfahrens; Verfahren; Güterrechtlichen; Rekurs; Verletzung; Untersuchung
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