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Swiss Civil Code (SCC)

Art. 192SCC from 2023

Art. 192 Swiss Civil Code (SCC) drucken

Art. 192 III. Liquidation of the previous marital property regime

Whenever the separation of property regime comes into effect, the liquidation of the previous regime is governed by the provisions applicable to the latter, unless the law provides otherwise.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 192 Swiss Civil Code (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLC110044Güterrechtliche AuseinandersetzungRecht; Berufung; Klage; Scheidungsverfahren; Güterrechtliche; Auseinandersetzung; Gericht; Verfügung; Vorinstanz; Parteien; Berufungsweise; Geltend; Bezirksgericht; Entscheid; Verfahren; Gerichtsgebühr; Verfahrens; Vorinstanzliche; Eintreten; Vorliegenden; Berufungsverfahren; Rekurs; Beklagten; Zürich; Rekursverfahren; Sistiert; Begründet; Abteilung

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
119 Ia 453Art. 2 ÜbBest.BV (derogatorische Kraft des Bundesrechts; Konflikt zwischen kantonalem Strafprozessrecht und Bundeszivilrecht?). Verhältnis zwischen strafprozessualer Beschlagnahme und güterrechtlichen Ansprüchen der Ehefrau eines Angeschuldigten nach rechtskräftiger Trennung der Ehe. Es ist mit dem Bundeszivilrecht vereinbar, wenn die kantonalen Behörden das auf Grund von Ehegüterrecht rechtskräftig an die Ehefrau zugewiesene frühere Vermögen des Ehemannes weiterhin als Haftungssubstrat für bereits aufgelaufene und künftig noch anfallende Kosten eines Strafverfahrens gegen den Ehemann beanspruchen. Beschlag; Beschlagnahme; Vermögens; Beschwerde; Güterrechtlich; Vermögenswerte; Beschwerdeführerin; Trennung; Güterrechtliche; Haftung; Bundesrecht; Ehegatte; Angeschuldigten; Rechtskräftig; Beschlagnahmte; Deckung; Staat; Bezirksanwaltschaft; Kanton; Recht; Ehegatten; Beschlagnahmeverfügung; Anfallende; Verfahrens; Verfahren; Güterrechtlichen; Rekurs; Verletzung; Untersuchung
111 III 1Art. 173 ff. ZGB; Zwangsvollstreckungsverbot unter Ehegatten. Die Parteientschädigung, die dem Ehemann im Anfechtungsprozess um die Vaterschaft des von der Ehefrau geborenen Kindes zugesprochen worden ist, untersteht dem Verbot der Zwangsvollstreckung. Ehegatte; Zwangsvollstreckung; Ehegatten; Anfechtungsprozess; Ehemann; Verbot; Ehefrau; Unterhalt; Zugesprochen; Kindes; Ehelichen; Parteientschädigung; Vaterschaft; Beiträge; Verfahren; Aufsichtsbehörde; Leistung; Rekurrentin; Unterhaltspflicht; Auslegung; Gemeinschaft; LEMP; GROSSEN; Entscheid; Geborenen; Rechtsprechung; Scheidungsoder; Trennungsprozess; Diss
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