CPC Art. 191 - Interrogatoire des parties

Einleitung zur Rechtsnorm CPC:



Art. 191 CPC de 2024

Art. 191 Code de procédure civile (CPC) drucken

Art. 191 Interrogatoire et déposition des parties Interrogatoire des parties

1 Le tribunal peut auditionner les deux parties ou l’une d’entre elles sur les faits de la cause.

2 Les parties sont exhortées répondre conformément la vérité; le tribunal les rend attentives au fait qu’en cas de mensonge délibéré, elles peuvent être punies d’une amende disciplinaire de 2000 francs au plus et, en cas de récidive, de 5000 francs au plus.


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Art. 191 Code de procédure civile (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLY230032Ehescheidung (vorsorgliche Massnahmen)Beruf; Berufung; Berufungskläger; Berufungsklägerin; Berufungsbeklagte; Recht; Parteien; Vorinstanz; Entscheid; Berufungsbeklagten; Einkommen; Unterhalt; Gericht; Verfahren; Ziffer; Lehre; Eheschutz; Rechtsbegehren; Ausbildung; Bezirksgericht; Massnahmen; Abänderung; Betreuung; Unterhalts; Studium; Scheidung; Rechtsmittel; Uster; Anträge
ZHLZ230040Vaterschaft und UnterhaltBeklagten; Person; Beruf; Berufung; Vorinstanz; Verfahren; Verfahrens; Verfahrensbeteiligte; Gericht; Mexiko; Personalien; Geburt; Klage; Botschaft; Verfahrensbeteiligten; Mutter; Identität; Vater; Aufenthalt; Aufenthaltsort; Register; Telefonnummer; Vaters; Recht; Vaterschaft; Verfügung; Bezirksgericht
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOZKBER.2024.4-Berufung; Apos; Berufungskläger; Ehefrau; Tochter; Recht; Berufungsbeklagte; Unterhalt; Vorderrichter; Ehemann; Parteien; Kinder; Einkommen; Arbeit; Schulden; Solothurn; Berufungsbeklagten; Betrag; Urteil; Eltern; Rechtspflege; Berufungsklägers; Kinderzulage; Überschuss; Vertreter
SOZKBER.2023.24-Beruf; Berufung; Berufungskläger; Apos; Unterhalt; Berufungsbeklagte; Verfahren; Recht; Berufungsbeklagten; Kindes; Klage; Phase; Berufungsklägers; Schlichtung; Urteil; Quellensteuer; Besuch; Betreuung; Unterhaltsbeiträge; Verfahrens; Kinder; Einkommen; Vorderrichter; Betreuungsunterhalt; Unterhaltsbeitrag; Besuchsrecht; Zahlung; Besuchsrechts
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
143 III 297 (5A_256/2016)Art. 28 und 28a Abs. 1 Ziff. 3 ZGB; Persönlichkeitsverletzung durch Mitwirkung an einer Medienkampagne. Art. 28a Abs. 3 ZGB i.V.m. Art. 42 Abs. 2 und Art. 423 OR sowie Art. 85 ZPO; Substanziierung des Gewinnherausgabeanspruchs. Art. 28a Abs. 3 ZGB i.V.m. Art. 49 OR sowie Art. 152, 157 und 168 Abs. 1 lit. f ZPO; Nachweis erlittener seelischer Unbill. Zu den Voraussetzungen, unter denen die Beteiligung an einer Medienkampagne einer übermässigen Einmischung in die Individualität des Betroffenen gleichkommt und eine widerrechtliche Persönlichkeitsverletzung darstellt, die sich auch durch ein öffentliches Informationsinteresse nicht rechtfertigen lässt (E. 6). Zum (Neben-)Anspruch auf Auskunft und Rechnungslegung, der dem Verletzten mit Blick auf die Substanziierung seines (nach Massgabe von Art. 42 Abs. 2 OR zu schätzenden) Gewinnherausgabeanspruchs zusteht (E. 8). Zur Tauglichkeit von Parteiverhör und Beweisaussage als Beweismittel im Streit um die infolge der Persönlichkeitsverletzung erlittene seelische Unbill (E. 9). Medien; Gewinn; Beweis; Handelsgericht; Persönlichkeit; Bericht; Berichte; Recht; Beschwerdegegnerinnen; Anspruch; Urteil; Persönlichkeitsverletzung; Gewinnherausgabe; Interesse; Medienkampagne; Vorinstanz; Berichterstattung; Beschwerdeführers; Gewinns; Rechnung; Rechnungslegung; Klage; Auskunft; Verletzung; Substanziierung; Bundesgericht; Informationen; Entscheid
141 III 265Art. 128 und 206 ZPO; Ordnungsbusse im Schlichtungsverfahren. Darf die Schlichtungsbehörde eine Partei für ihr Nichterscheinen zur Schlichtungsverhandlung gestützt auf Art. 128 ZPO mit Ordnungsbusse bestrafen? Vorliegend ist die Verhängung von Ordnungsbussen jedenfalls mangels vorgängiger Androhung unzulässig (E. 3-5). Schlichtung; Ordnungsbusse; Zivilprozessordnung; Schlichtungsverhandlung; Schlichtungsbehörde; Nichterscheinen; Verfahren; Schweizerische; Parteien; Schlichtungsstelle; Schlichtungsverfahren; Säumnis; Urteil; Entscheid; Bundesgericht; Gericht; Recht; Ordnungsbussen; Säumnisfolgen; Hinweis; Verhängung; Schlichtungsverhandlungen; Schweizerischen; Geschäftsgang; Franken; önnen

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Sutter-Somm, BühlerBasler 2017
Sutter-Somm, BühlerBasler 2017