Art. 190 CPC dal 2024

Art. 190 Informazioni scritte
1 Il giudice può raccogliere informazioni scritte presso pubblici uffici.
2 Può raccogliere informazioni scritte anche presso privati, se un esame testimoniale non appare necessario.
Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.
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Art. 190 Codice di procedura civile (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PF230051 | Gesetzliches Pfandrecht | Beschwerdegegner; Vorinstanz; Gesuch; Verfahren; Beweis; Grundbuch; Parteien; Eigentümer; Auskunft; Eigentümers; Entscheid; Pfandrecht; Eintragung; Eigentümerstellung; Urteil; Tatsachen; Beweismittel; Stockwerkeigentümer; Grundbuchamt; Grundstück; Stockwerkeigentum; Stellungnahme; Gericht; Verfahrens; Obergericht; Audienz |
ZH | HG210020 | Unterlassung / Forderung | Informationen; Recht; Vertraulichkeit; Vertraulichkeitsvereinbarung; Beklagte; Beklagten; Rechtsbegehren; Parteien; Ziffer; Gericht; Veröffentlichung; Internetseite; Beschreibung; Person; Auftragnehmer; Klage; Tatsache; Schweiz; Patient; Anspruch; Geschäfts; Geheimhaltung; Personen; Schweizer |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SO | ZKBER.2023.11 | - | Beruf; Berufung; Apos; Berufungskläger; Berufungsbeklagte; Vorderrichterin; Kinder; Recht; Anschlussberufung; Ehefrau; Ehemann; Parteien; Urteil; Zeuge; Unterhalt; Betrag; Einkommen; Beweis; Berufungsbeklagten; Möbel; Berufungsklägers; Rechtskraft; Höhe; Anschlussberufungsklägerin; Ziffer; Investition; Aktien |
SO | VSBES.2023.94 | - | Apos; AK-Nr; Liegenschaft; Vermögens; Berechnung; Verfügung; Einsprache; Verkehrs; Einspracheentscheid; Rückforderung; Miteigentum; Renten; Einnahme; Miteigentums; Einnahmen; Position; Miteigentumsanteil; Eigenmietwert; Ausgaben; Anspruch; Ergänzung; Verkehrswert; Liegenschaftsaufwände; Hypothekarzinsen; Vermögensverzehr; «Eigenmietwert; Ergänzungsleistung; Betrag; Recht |
Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
140 III 636 (4A_476/2014) | Art. 29 Abs. 1 BV, Art. 143 ZPO, Art. 48 Abs. 3 BGG analog; Verbot des überspitzten Formalismus. Frage nach der Wahrung einer zivilprozessualen Rechtsmittelfrist durch eine Eingabe, die rechtzeitig bei einer sachlich oder funktionell unzuständigen Behörde eingereicht wurde, und nach der Pflicht dieser Behörde, die Eingabe an die zuständige Instanz zu übermitteln (E. 2-4). | ändig; Rechtsmittel; Berufung; Frist; Behörde; Bundes; Schweizerische; Zivilprozessordnung; Urteil; Einreichung; Eingabe; Obergericht; Kommentar; Fristwahrung; Bundesgericht; Regelung; Weiterleitung; Verfahren; Instanz; Arbeitsgericht; Vorinstanz; Gericht; Weiterleitungspflicht; Berufungsfrist; Schweizerischen; Behörden; Verfahrensgrundsatz |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Müller, Gasser, Schwander, Schweizer | Zürich | 2011 |