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Ordonnance sur les règles de la circulation routière (OCR)

Art. 19 OCR de 2022

Art. 19 Ordonnance sur les règles de la circulation routière (OCR) drucken

Art. 19 Parcage en général

(art. 37, al. 2, LCR)

1 Le parcage du véhicule est un stationnement qui ne sert pas uniquement ? laisser monter ou descendre des passagers ou ? charger ou décharger des marchandises.

2 Il est interdit de parquer:

  • a. partout où l’arrêt n’est pas permis*;
  • b. sur les routes principales ? l’extérieur des localités;
  • c. sur les routes principales ? l’intérieur des localités lorsque deux voitures automobiles n’auraient plus assez de place pour croiser;
  • d. sur les bandes cyclables et sur la chaussée contiguë ? de telles bandes;
  • e. (1) ? moins de 20 m des passages ? niveau;
  • f. sur les ponts;
  • g. devant l’accès ? des bâtiments ou des terrains d’autrui.
  • 3 Sur les chaussées étroites, les véhicules ne seront parqués des deux côtés que si la circulation d’autres véhicules n’en est pas entravée.

    4 Les véhicules seront parqués de manière ? occuper le moins de place possible. Ils doivent toutefois être placés de façon ? ne pas entraver le départ des autres véhicules.* Voir l’art. 18.

    (1) Nouvelle teneur selon le ch. I de l’O du 24 juin 2015, en vigueur depuis le 1er janv. 2016 (RO 2015 2451).

    Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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    Art. 19 Ordonnance sur les règles de la circulation routière (VRV) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHSU170031Verletzung der VerkehrsregelnSchuldig; Beschuldigte; Güter; Güterumschlag; Dosen; Beschuldigten; Berufung; Urteil; Fahrzeug; Toilette; Verletzung; Sachverhalt; Stadtrichteramt; Gericht; Recht; Ausladen; Güterumschlags; Vorinstanz; Entschädigung; Toiletten; Verfahren; Verfahren; Einsprecher; Ausladens; Busse; Verkehrsregeln; Genugtuung
    ZHSU170004Übertretung von VerkehrsvorschriftenVerfahren; Urteil; Verfahrens; Protokoll; Urteils; Gericht; Berufung; Verfahrensprotokoll; Schuldig; Urteilsberatung; Protokollierung; Beschuldigte; Schriftlich; Ersatzrichterin; Gerichtsschreiberin; Protokolls; Hauptverhandlung; Beratung; Mängel; Vorinstanzliche; Einsprecher; Parteiverhandlung; Verfahrensleitung; Vorliegen; Recht; Berufungsverfahren; Verhandlung; Entscheid; Protokollierungsvorschriften
    Dieser Artikel erzielt 6 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    BSSB.2016.62 (AG.2017.831)Verletzung der Verkehrsregeln (BGer 6B_62/2018)Berufung; Berufungskläger; Verkehr; Urteil; Stellt; Strasse; Verkehrs; Fahrzeug; Verfahren; Anklage; Strassen; Person; Werden; Gemäss; Welche; Personen; Spiegelgasse; Müssen; Schuldig; Parkfeld; Parkiert; Abgestellt; Vorinstanz; Stellte; Bereits; Urteils; Personenwagen; Parkfelder; Februar; Erheblich
    BSSB.2016.22 (AG.2017.435)betreffend Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern ohne Bewilligung, mehrfache Verletzung der Verkehrsregeln, Übertretung der Verordnung über die Strassenverkehrsregeln und Übertretung der SignalisationsverordnungBerufung; Berufungskläger; Gericht; Arbeit; Ausländer; Person; Urteil; Arbeite; Kontrolle; Parkfeld; Bewilligung; Erwerbstätigkeit; Schriftliche; Restaurant; Polizei; Busse; Personen; Protokoll; Zeuge; Über; Beschäftigung; Ausländerinnen; Recht; IVm; Geldstrafe; Lokal; Theke; Fahrzeug; Prot; Verhandlung
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    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    126 IV 184Art. 27 Abs. 1 SVG, Art. 17, 19 und 30 Abs. 1 SSV. Wer in eine mit einem Fahrverbotssignal gekennzeichnete Strasse fährt, ohne dass eine in der Zusatztafel genannte Ausnahme vom Verbot gegeben ist, und auf der Strasse zudem parkiert, ist sowohl wegen Missachtung des signalisierten Fahrverbots als auch wegen Missachtung des sich aus der Signalisation ergebenden Parkverbots zu bestrafen. Fahrverbot; Strasse; Fahrverbots; Signal; Zusatztafel; Fahrverbotssignal; Parkieren; Verboten; Güterumschlag; Fahrzeug; Beschwerdeführer; Parkverbot; Lindenhofstrasse; Signalisiert; Befahren; Fahrzeuglenker; Signalisierte; Parkiert; Erlaubt; Missachtung; Ergebe; Verbotene; Signalisierten; Ordnungsbusse; Wagen; Ergebende; Liegenden; Verboten; Zweck; Freiwillig
    122 IV 136Signal "Halten verboten" mit Zusatz "ausgenommen Ein- und Aussteigenlassen" (Art. 27 Abs. 1 und Art. 90 Ziff. 1 SVG, Art. 17 Abs. 1 und Art. 30 Abs. 1 SSV). Der Zusatz "ausgenommen Ein- und Aussteigenlassen" zum Signal "Halten verboten" erlaubt es dem Führer nicht, das Fahrzeug zu verlassen, um beispielsweise im nahe gelegenen Bahnhof jemanden abzuholen (E. 1a). Aussteigen; Aussteigenlassen; Fahrzeug; Zusatz; ausgenommen; Aussteigenlassen; Halteverbot; Signal; Halten; Verboten; Wagen; Personen; Tafel; Beschwerdeführer; Halteverbotssignal; Nichtigkeitsbeschwerde; Urteil; Zweck; Parkieren; Erwägungen; Verkehrsfläche; Zusatztafel; Angebracht; Obergericht; Einzigen; Vorschriftssignal; Umstände; Gepäck; IVm
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