Art. 186 CPM dal 2023
Art. 186 Capo secondo: Delle pene disciplinari Riprensione
Con la riprensione si ammonisce formalmente la persona che ha mancato. La riprensione dev’essere esplicitamente designata come pena.
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
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