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Codice di procedura civile (CPC)

Art. 183 CPC dal 2023

Art. 183 Codice di procedura civile (CPC) drucken

Art. 183 Sezione 5: Perizia Principi

1 Il giudice può, ad istanza di parte o d’ufficio, chiedere una o più perizie. Sente dapprima le parti.

2 Ai periti si applicano i motivi di ricusazione previsti per chi opera in seno a un’autorit? giudiziaria.

3 Qualora faccia capo a conoscenze specialistiche interne al tribunale, il giudice deve preventivamente informarne le parti e dar loro la possibilit? di esprimersi.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 183 Codice di procedura civile (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPS220228Einholung eines GutachtensBeschwerde; Beschwerdeführer; Entscheid; Aufsichtsbehörde; Vorinstanz; Schätzung; Kantonale; Verfahren; Winterthur; Gehör; Gehörs; Schätzwert; Verkehrswert; Partei; Angefochten; Recht; Betreibungsamt; Höhe; Grundstück; Winterthur-B; Angefochtene; Schuldbetreibung; Konkurs; Bundesgericht; Obergericht; Verkehrswertschätzung; IVm; Verletzung; Parteien; Gungen
ZHLE220031Abänderung EheschutzGesuch; Kinder; Gesuchsgegnerin; Gesuchsteller; Berufung; Recht; Besuch; Besuchs; Partei; Kindervertreterin; Besuchsrecht; Parteien; Vorinstanz; Urteil; Gesuchstellers; Verfahren; Berufungsverfahren; Ttmm; Beiständin; Vater; Urteils; Unentgeltliche; Kindern; Woche; Samstag; Entscheid; Gericht; Mittwoch; Ziffer
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVV110025Ablehnung eines HandelsrichterRecht; Partei; Trete; Ablehnung; Richter; Verfahren; Handelsrichter; Abgelehnte; Beklagten; Handelsgericht; Gericht; Vertrete; Obergericht; Anwalt; Obergerichts; Anwalt; Entscheid; Ablehnungsbegehren; Prozesspartei; Anschein; Verwaltungskommission; Befangenheit; Abgelehnten; Bundesgericht; Befangen; Verfügung; Eingabe; Beschwerde; Partei; Abgelehnt
ZHVV110019Ablehnungsbegehren gegen HandelsrichterPartei; Recht; Richter; Verfahren; Vertrete; Handelsrichter; Gericht; Anwalt; Handelsgericht; Obergericht; Obergerichts; Prozesspartei; Abgelehnte; Entscheid; Beklagten; Ablehnungsbegehren; Verwaltungskommission; Beschwerde; Bundesgericht; Befangen; Abgelehnt; Anschein; Vertreten; Liegende; Abgelehnten; Befangenheit; Mandat; Eingabe; Hängige
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
148 III 1 (5A_640/2021)
Regeste
Art. 439 Abs. 1 Ziff. 1 ZGB ; Anrufung des Gerichts nach ärztlicher fürsorgerischer Unterbringung; bundesrechtliche Anforderungen an das Verfahren. Ordnet eine Ärztin oder ein Arzt die fürsorgerische Unterbringung wegen psychischer Störungen an, hat das Gericht gestützt auf das Gutachten einer sachverständigen Person zu entscheiden, die vom Gericht unabhängig sein muss und insbesondere nicht fachkundiges Mitglied des Spruchkörpers sein darf (E. 2.3-2.5).
Beschwerde; Person; Unterbringung; Fürsorgerisch; Gutachten; Fürsorgerische; Gerichtliche; ärztlich; Verfahren; Beschwerdeinstanz; Obergericht; Sachverständige; Recht; Urteil; Praxis; Störung; Psychische; Gerichtlichen; Ordnete; Entscheid; ärztliche; Mitglied; Gericht; Angeordnete; Beurteilung; Sachverständigen; Sachverständige; Psychischen; Unabhängig; Störungen
141 III 433Art. 168 Abs. 1 ZPO; Beweismittel; Privatgutachten. Ein Privatgutachten stellt kein Beweismittel i.S.v. Art. 168 Abs. 1 ZPO dar (E. 2).
Beweis; Partei; Beschwerde; Gutachten; Beweismittel; Privatgutachten; Vorinstanz; Beschwerdeführer; Zivilprozess; Parteigutachten; Parteibehauptung; Beschwerdegegnerin; Urteil; Zivilprozessordnung; Recht; Parteibehauptungen; Verfahren; Erachtet; Fähigkeit; Bestreitung; Rechtsprechung; Tatsachen; Gericht; Botschaft; Behauptung; Blosse; ZPO; Arbeitsunfähigkeit; Beweiswert

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Annette DolgeBasler Kommentar, Schweizerische Zivilprozessordnung2017
Annette DolgeBasler Kommentar, Schweizerische Zivilprozessordnung2017
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