CPC Art. 182 - Record

Einleitung zur Rechtsnorm CPC:



Art. 182 CPC from 2024

Art. 182 Civil Procedure Code (CPC) drucken

Art. 182 Record

A record must be kept of the inspection. If appropriate, the record shall include plans, drawings, photographs and other technical resources.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 182 Civil Procedure Code (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLF110059Vorsorgliche BeweisführungBerufung; Beweis; Berufungsklägerin; Berufungsbeklagte; Beweisabnahme; Anbau; Mängel; Vorinstanz; Berufungsbeklagten; Anbaus; Gericht; Provisorium; Beweismittel; Stockwerkeigentum; Einsturzgefahr; Verfahren; Beweisführung; Parteien; Interesse; Stockwerkeigentumseinheiten; Zivil; Kosten; Streitwert; Urteil; Gesuch; ZPO-Fellmann; Wasser; Sachverhalt
VDHC/2023/666’intimée; Appel; était; ’appel; Municipalité; établi; épens; ’ingénieurs; ’accès; étaire; ès-verbal; ’immeuble; écision; Commune; édure; Inspection; ’Est; écessaire; Registre; étaires; ’il; éter; éré; également
Dieser Artikel erzielt 8 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
145 III 474 (5A_778/2018)Art. 279 Abs. 1 und Art. 282 Abs. 1 lit. a ZPO; antizipierte Vereinbarung über die Scheidungsfolgen. Zur Frage, auf welchen Zeitpunkt das Gericht hinsichtlich der Einkommens- und Vermögensverhältnisse (Art. 282 Abs. 1 lit. a ZPO) abstellen muss, wenn es nach Massgabe von Art. 279 Abs. 1 ZPO eine zum Voraus geschlossene Vereinbarung über die nacheheliche Unterhaltspflicht prüft, sowie zur diesbezüglichen Frage- und Hinweispflicht des Gerichts (E. 5). Scheidung; Vereinbarung; Unterhalt; Ehevertrag; Parteien; Appellation; Einkommen; Beschwerdegegner; Ehegatte; Appellationsgericht; Scheidungsvereinbarung; Gericht; Ehegatten; Urteil; Genehmigung; Scheidungsfolgen; Entscheid; Recht; Zeitpunkt; Ehevertrags; Ziffer; Vorinstanz; Hinsicht; Dokumentation; Hinweis; Ehefrau
112 Ia 369Zivilprozess; Beweisaussage. ZPO des Kantons Graubünden vom 1. Dezember 1985. 1. Voraussetzungen für die Anordnung der Beweisaussage (E. 2a, c). 2. Anforderungen an die Protokollierung (E. 2b). 3. Verhältnis zur freien Beweiswürdigung (E. 3).
Beweisaussage; Kantons; Beschwerdegegner; Kantonsgericht; Beweiswürdigung; Beschwerdegegners; Parteien; Urteil; Beweisnotstand; Fragen; Wortlaut; Regelung; Graubünden; Erwägungen; Ergebnis; Zeuge; Darstellung; Antrag; Gericht; Befragung; Gesetzes; Hinweisen; Vorgehen; Abwendung; Beweisnotstandes; Verfahren; Aussage