HRegV Art. 181b - Übergangsbestimmung zur Änderung vom 31. August 2022

Einleitung zur Rechtsnorm HRegV:



Die Handelsregisterverordnung in der Schweiz regelt die Führung des Handelsregisters, ein öffentliches Verzeichnis, das wichtige Informationen über Unternehmen wie Firma, Sitz und Kapital enthält. Sie legt fest, welche Angaben im Register gemacht werden müssen, regelt die Zuständigkeit der Handelsregisterämter und die Veröffentlichung von Eintragungen. Die Verordnung gewährleistet Rechtssicherheit im Geschäftsverkehr und erleichtert den schnellen Zugriff auf Unternehmensinformationen.

Art. 181b HRegV vom 2025

Art. 181b Handelsregisterverordnung (HRegV) drucken

Art. 181b (1) Übergangsbestimmung zur Änderung vom 31. August 2022

Auf vor dem Inkrafttreten der Änderung vom 31. August 2022 errichtete Vereine finden die Artikel 90a Absatz 4 und 92 Buchstabe j erst 18 Monate nach diesem Zeitpunkt Anwendung.

(1) Eingefügt durch Anhang Ziff. 2 der V vom 31. Aug. 2022, in Kraft seit 1. Jan. 2023 (AS 2022 552).

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.
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