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Verordnung technische Strassenfahrzeuge (VTS)

Art. 180 VTS vom 2022

Art. 180 Verordnung technische Strassenfahrzeuge (VTS) drucken

Art. 180 3. Abschnitt: Besondere Bestimmungen für Leicht-Motorfahrräder (1)

Die Anforderungen an Richtungsblinker richten sich nach Artikel 179a Absatz 2 Buchstabe d.

(1) Fassung gemäss Ziff. I der V vom 15. April 2015, in Kraft seit 1. Juni 2015 (AS 2015 1321).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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