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Loi fédérale sur l’assurance-accidents (LAA)

Art. 18 LAA de 2023

Art. 18 Loi fédérale sur l’assurance-accidents (LAA) drucken

Art. 18 Rente d’invalidité (1) Invalidité

1 Si l’assuré est invalide (art. 8 LPGA (2) ) ? 10 % au moins par suite d’un accident, il a droit ? une rente d’invalidité, pour autant que l’accident soit survenu avant l’âge ordinaire de la retraite. (3)

2 Le Conseil fédéral règle l’évaluation du degré de l’invalidité dans des cas spéciaux. Il peut ? cette occasion déroger ? l’art. 16 LPGA.

(1) Nouvelle teneur selon l’annexe ch. 12 de la LF du 6 oct. 2000 sur la partie générale du droit des assurances sociales, en vigueur depuis le 1er janv. 2003 (RO 2002 3371; FF 1991 II 181 888, 1994 V 897, 1999 4168).
(2) RS 830.1
(3) Nouvelle teneur selon le ch. I de la LF du 25 sept. 2015 (Assurance-accidents et prévention des accidents), en vigueur depuis le 1er janv. 2017 (RO 2016 4375; FF 2008 4877, 2014 7691).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 18 Loi fédérale sur l’assurance-accidents (UVG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVSBES.2019.121Invalidenrente UVGBeschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Linke; Linken; Recht; Recht; Beschwerdegegnerin; Bericht; Unfall; Tabelle; Arbeit; Abzug; Dominant; Valideneinkommen; Rechte; Tabellenlohn; Schmerz; Dominante; Rechten; Untersuchung; Hinweis; Vorliege; Tätigkeiten; Kreisärztliche; Invalidenrente; Medizinisch; Rente; Kreisarzt
SOVSBES.2018.161UnfallversicherungBeschwerde; Beschwerdeführer; Arbeit; Suva-Nr; Schulter; Integrität; Beschwerdegegnerin; Beurteilung; Unfall; Recht; Kreisärztin; Rechte; Integritätsentschädigung; Rechten; Bundesgericht; Urteil; Medizinische; Beweis; Zumutbarkeit; Untersuchung; Bundesgerichts; ärztlich; Integritätsschaden; Arbeitsmarkt; ärztliche; Zumutbar; Einschränkung; Zumutbarkeitsprofil; Einsprache
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGUV 2018/13Entscheid Art. 18 und 19 UVG. Rentenanspruch. Die geltend gemachten organisch nicht nachweisbaren Leiden stehen nicht in einem adäquaten Kausalzusammenhang mit dem Unfallereignis im Sinn von BGE 115 V 133. Qualifikation des Unfalls als mittelschwer im Grenzbereich zu den leichten Unfällen. Die somatischen Unfallfolgen führen nicht zu einem rentenbegründenden Mindestinvaliditätsgrad (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 13. März 2020, UV 2018/13). Beschwerde; UV-act; Unfall; Beschwerdeführerin; Sprung; Sprunggelenk; Rechte; Arbeitsfähigkeit; Psychisch; Rechten; IV-act; Ereignis; Psychische; Adäquat; Unfällen; Versicherungen; Schweren; Behandlung; Kausalzusammenhang; Psychischen; Unfallereignis; Kriterium; Sprunggelenks; Arthrose; Erfüllt; Fibula; Medizinische; Recht; Angepasste; Adäquate
SGUV 2018/7Entscheid Art. 6 UVG: Verneinung organisch objektivierbarer Unfallfolgen in Form einer strukturellen Läsion bzw. einer schlecht verheilten strukturellen Läsion als objektivierbares Korrelat im Leistungseinstellungszeitpunkt. Unstreitiges Vorliegen organischer Körperschädigungen in Form einer Kontusion und Distorsion des gesamten Rückens nach dem Unfall. Wegfall der Kontusions- und Distorsionsfolgen im Leistungseinstellungszeitpunkt. Verneinung typischer Verletzungsfolgen nach einem Schleudertrauma oder einer äquivalenten Verletzung in Form eines typischen Beschwerdebildes mit einer Häufung von Beschwerden. Im Vordergrund steht eine psychische Symptomatik, welche für die Arbeitsunfähigkeit hauptverantwortlich ist. Adäquanzprüfung unter Anwendung der "Psycho-Praxis". Mittelschwerer Unfall im Grenzbereich zu den leichten Unfällen. Höchstens eines der Adäquanzkriterien ist in nicht ausgeprägter Form erfüllt. Verneinung der Adäquanz (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 5. März 2020, UV 2018/7). Beschwerde; Unfall; Suva-act; Beschwerdeführerin; Beschwerden; Psychisch; Psychische; Medizinisch; Medizinische; Recht; Medizinischen; Untersuchung; Verletzung; Organisch; Beschwerdegegnerin; Schleudertrauma; Adäquanz; Erwägung; Psychischen; Hinweis; Unfallfolgen; Urteil; Bundesgerichts; Beweis; Linke; Distorsion; Hinweise; Wirbelsäule; Natürliche
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
148 V 84 (8C_773/2020)
Regeste
Art. 15 Abs. 2 UVG ; Art. 22 Abs. 4 und Art. 24 Abs. 3 UVV ; Bestimmung des versicherten Verdienstes zur Bemessung der Rente eines Werkstudenten. Versicherter Verdienst von Werkstudenten. Übersicht über die Rechtsprechung (E. 4) und die im Schriftum geübte Kritik (E. 5). Eine gerichtliche Normkorrektur mittels der Figur der unechten Lücke im Sinne der Schaffung einer Sonderregel für Werkstudenten würde im vorliegenden Fall die Grenzen des institutionell Zulässigen (Art. 5 Abs. 1 i.V.m. Art. 164 BV ) überschreiten (E. 7.4).
Recht; Recht; Verdienst; Ausbildung; Unfall; Beruf; Beschwerde; Hinweis; Rente; Werkstudent; Urteil; Verordnung; Rechtsprechung; Berufliche; Werkstudenten; Versicherung; Renten; Beschwerdeführer; Schnupperlehrling; Verdienstes; Bildung; Unfallversicherung; Lehrling; Lücke; Primäre; Person; Arbeit; Invalidität; Studenten; Lehrlinge
147 V 161 (8C_268/2020)
Regeste
Art. 6 Abs. 1, Art. 18 und Art. 22 UVG ; Art. 17 Abs. 1 ATSG ; Revision der Invalidenrente der Unfallversicherung. Erkrankt die versicherte Person nach der Rentenzusprache, so stellt eine aus dieser Krankheit resultierende vollständige Erwerbsunfähigkeit keinen Revisionsgrund für die Invalidenrente der Unfallversicherung dar (E. 4 und 5).
Unfall; Rente; Beschwerde; Renten; Person; Gesundheit; Erwerbsunfähigkeit; Invalidenrente; Beschwerdeführerin; Natürliche; Urteil; Revision; Unfallversicherung; Kausalzusammenhang; Natürlichen; Unfallereignis; Revisionsgr; Ursache; Anspruch; Erreichen; Ersatzkasse; Gesundheitsschaden; Rentenalter; Erkrankung; Hinweis; Gesundheitszustand; Kausalität; Unfallfremd

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-4737/2012EingliederungsmassnahmenBeschwerde; Arbeit; Beschwerdeführer; Versicherung; Rente; Erwerb; Schweiz; Leistung; Kontakt; ärztliche; B/B-act; Beruflich; Vorinstanz; Anspruch; Verweis; Berufliche; Deutschland; Recht; Verweistätigkeit; Verfahren; Massnahmen; Beurteilung; Invalide; Verfügung; Invalidität; Dienst; A/B-act; Eingliederung; Arbeitsfähigkeit
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