OBG Art. 18 - Referendum und Inkrafttreten

Einleitung zur Rechtsnorm OBG:



Das schweizerische Ordnungsbussengesetz ermöglicht es den Behörden, leichte Verstösse gegen bestimmte Vorschriften effizient und rasch mit Ordnungsbussen zu ahnden, ohne ein aufwändiges Strafverfahren einzuleiten. Es legt fest, welche Verstösse geahndet werden können und in welcher Höhe die Bussen ausfallen können, um die Einhaltung von Regeln des öffentlichen Lebens und des Verkehrs zu gewährleisten. Das Gesetz trägt zur effektiven Durchsetzung von Regeln und Vorschriften bei und unterstützt die Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit in der Schweiz.

Art. 18 OBG vom 2025

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Art. 18 Referendum und Inkrafttreten

1 Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.

2 Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.Datum des Inkrafttretens: 1. Januar 2020 (1)

(1) V vom 16. Jan. 2019 (AS 2019 527)

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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