Art. 18 LPD de 2023

Art. 18 Publication de données personnelles sous forme électronique
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Art. 18 Loi fédérale sur la protection des données (DSG) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SH | Nr. 60/2004/62 | Art. 2. lit. a, Art. 3 Abs. 2 lit. b, Art. 20 Abs. 1, Art. 21 lit. b und Art. 22 DSG/SH. Datenberichtigungsbegehren betreffend ein Gemeinderatsprotokoll; Verfahren | Daten; Gemeinderat; Datenschutz; Person; Protokoll; Recht; DSG/SH; Gemeinderats; Personen; Verfahren; Personendaten; Regierungsrat; Verfahrens; Rekurs; Beschwerdeführer; Datenschutzrecht; Ansprüche; Berichtigung; Protokolls; Beschwerdeführers; Akten; Datenberichtigung; Entscheid; Verhalten; Fragen; Rechtsmittel; Stellung |
LU | 5V 19 40 | Der als Bestandteil des selbständigen Erwerbseinkommens geltende erzielte Kapitalgewinn aus der Veräusserung, zu der auch die Überführung vom Geschäfts- in das Privatvermögen zählt, wird an diejenige selbständige Tätigkeit angeknüpft, der dieses Geschäftsvermögen diente. Gilt dieser Kapitalgewinn als Einkommen aus einer selbständigen landwirtschaftlichen Tätigkeit, gilt für die Beiträge an die Familienzulagenkasse die Regelung von Art. 19 FLG, womit für dieses Einkommen keine Beiträge Familienzulagen zu entrichten sind (E. 4.3). Bei einem einmaligen Sonderbeitrag auf einem Kapitalgewinn aus der Überführung von Liegenschaften aus dem Geschäfts- in das Privatvermögen eines (vormals) Selbständigerwerbenden wird hinsichtlich der Verzugszinspflicht nicht Art. 41bis Abs. 1 lit. b AHVV, sondern Art. 41bis Abs. 1 lit. e AHVV angewendet (E. 5). | ändige; Beiträge; Verzug; Verzugs; Verzugszins; Einkommen; Ausgleichskasse; Familienzulagen; Rechnung; Selbständigerwerbende; Kapital; Verzugszinsen; Kapitalgewinn; Geschäfts; Landwirt; Bundes; Kanton; Verwaltungskosten; Überführung; Urteil; Beschwerde; Höhe; Luzern; Erwerbstätigkeit; Veräusserung; Recht |
Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | B 2019/126 | Entscheid Wiederaufnahme (Revision) des Disziplinar- und Berufsausübungsbewilligungsverfahrens. Art. 81 VRP (sGS 951.1). Streitig waren das Nichteintreten auf die Wiederaufnahme betreffend Verfügung vom | Verfügung; Recht; Vorinstanz; Entscheid; Akten; Verfahren; Verfahren; Gesuch; Verwaltungsgericht; Beschwerdeführers; Wiederaufnahme; Verfügungen; Disziplinar; Zeitung; VerwGE; Disziplinarverfahren; Revision; Patientenbeschwerden; -Zeitung; Berufsausübung; Verfahrens; Berufsausübungsbewilligung; E-Mail; Anzeige; Amtsgeheimnis; Interesse; Liste |
SG | B 2019/48 | Entscheid Art. 320 StGB (SR 310). Art. 24 des Staatsverwaltungsgesetzes, sGS 140.1 (StVG). Art. 2 ErmV, sGS 141.41. Entbindung des Leiters Rechtsdienst vom Amtsgeheimnis. Das Verwaltungsgericht legte dar, die Departementsvorsteherin habe den Leiter Rechtsdienst am 6. März 2017 mündlich zur Auskunftserteilung in einem Klageverfahren ermächtigt. Es sei daher nicht nötig gewesen, eine (an sich auch nachträglich mögliche) schriftliche Zustimmung für die Weitergabe der Akten durch den Leiter Rechtsdienst an X. durch die Departementsvorsteherin verfügungsweise zu erteilen. Das angefochtene, als „Verfügung“ bezeichnete Schreiben vom | Recht; Verfahren; Verfügung; Beschwerdeführers; Ermächtigung; Verfahren; Vorinstanz; Quot; Rechtsdienst; Zeitung; Leiter; Verwaltung; Entbindung; Stellung; Verfahrens; Auskunft; Akten; Gehör; Amtsgeheimnis; -Zeitung; Departement; Stellungnahme; Daten; Interesse; Anfechtung |