Art. 17a LIFD dal 2025

Art. 17a (1) Partecipazioni di collaboratore
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2 Sono considerate partecipazioni improprie dei collaboratori le aspettative di meri indennizzi in contanti.
(1) Introdotto dalla cifra I n. 1 della LF del 17 dic. 2010 sull’imposizione delle partecipazioni di collaboratore, in vigore dal 1° gen. 2013 (RU 2011 3259; FF 2005 495).Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.
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Art. 17a Legge federale sull’imposta federale diretta (DBG) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SO | SGSTA.2019.57 | Staats- und Bundessteuer 2015 | Option; Rekurrent; Mitarbeiter; Rekurrenten; Optionen; Aktie; Ausübung; Entschädigung; Optionsrecht; Aktien; Recht; Kaufrecht; Verzicht; Mitarbeiteroption; Besteuerung; Kapitalgewinn; Mitarbeiterbeteiligung; Mitarbeiteroptionen; Betrag; Nichtausübung; Rekurs; Veranlagung; Mitarbeiterbeteiligungen; Erwerb; Zusammenhang; Einsprache; Kreisschreiben; Leistung; ändig |
LU | 5V 16 290 | Mitarbeiteraktien, auf die bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses kraft Aktionärsbindungsvertrag andere Aktionäre ein Kaufrecht haben, stellen keine gebundenen Aktien mit einer Rückgabeverpflichtung oder Verfügungsbeschränkung dar. Ein geldwerter Vorteil liegt bereits dann vor, wenn Mitarbeiter neue Aktien zu günstigeren Vorzugsbedingungen erwerben können (E. 4.2). Der Wert dieses Vorteils, der als massgebender Lohn sozialversicherungs-pflichtig ist, richtet sich auch vorliegend nach dem rechtskräftigen Steuerwert (E. 4.3) und gilt als Naturalleistung (E. 5). | Mitarbeit; Aktie; Mitarbeiter; Aktien; Arbeit; Mitarbeiteraktie; Mitarbeiteraktien; Aktionär; Verkehrswert; Gesellschaft; Aktionäre; Erwerb; Arbeitgeber; Bewertung; Vorteil; Erwerbs; Differenz; Zeitpunkt; Recht; Hinweis; Berechnung; Mitarbeiterbeteiligung; Verfügung; Rückgabe; Vermögens; Mitarbeiterbeteiligungen; Ausgleichskasse; Arbeitnehmer; Ausgabe |
Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
GL | VG.2021.00003 | Direkte Bundessteuer: geschäftsmässig nicht begründeter Aufwand | Mitarbeiter; Aktien; Mitarbeiterbeteiligung; Apos; Verkauf; Arbeitgeber; Mitarbeiterbeteiligungen; Aktionär; Mitarbeiterbeteiligungsplan; Aufwand; Verkaufs; Bundessteuer; Erwerb; Folgeplanung; Steuerverwaltung; Namenaktien; Verkaufsabrechnung; Unternehmen; Mitarbeitende; Mitarbeitenden; Hauptaktionär; Folger; Preis; Entscheid; Aktionärsbindungsvertrag; Aktien; |
AG | AGVE 2016 16 | AGVE - Archiv [...] 16 § 26a-26d StG Steuerliche Nichtanerkennung von Mitarbeiteraktien, welche keine Beteiligung am Eigenkapital... | Mitar; Mitarbei; Aktie; Aktien; Mitarbeiter; Steuer; Recht; Gewinn; Arbeit; Mitarbeiterbetei; Mitarbeiterbeteiligung; Arbeitge; Einkommen; Rück; Arbeitgeber; Gruppe; Beschwer; Verwaltungs; Beteili; Beschwerdefüh; Verwaltungsgericht; Spezial; Vertrauen; Kapital; Hinsicht; Beschwerdeführers; Rücknahme |