Art. 178 CCP de 2023
Art. 178 Personnes appelées ? donner des renseignements Définition
Est entendu en qualité de personne appelée ? donner des renseignements, quiconque:a. s’est constitué partie plaignante;b. n’a pas encore quinze ans au moment de l’audition;c. n’est pas en mesure de comprendre pleinement la déposition d’un témoin en raison d’une capacité de discernement restreinte;d. sans être soi-même prévenu, pourrait s’avérer être soit l’auteur des faits ? élucider ou d’une infraction connexe, soit un participant ? ces actes;e. doit être interrogé comme co-prévenu sur un fait punissable qui ne lui est pas imputé;f. a le statut de prévenu dans une autre procédure, en raison d’une infraction qui a un rapport avec les infractions ? élucider;g. a été ou pourrait être désigné représentant de l’entreprise dans une procédure dirigée contre celle-ci, ainsi que ses collaborateurs.
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Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
BGE | Regeste | Schlagwörter |
147 IV 373 (6B_1022/2020) | Regeste Art. 307 Abs. 1 StGB ; falsches Zeugnis; Strafbarkeit bei fehlender Zeugeneigenschaft. Wer irrigerweise glaubt, gegen eine Sonderpflicht zu verstossen, die ihm einzig wegen seines vorgestellten - tatsächlich jedoch nicht vorhandenen - Personenstatus obliegt, bleibt in Fällen eigentlicher Sonderdelikte als untaugliches Tatsubjekt straflos. Der Tatbestand des falschen Zeugnisses stellt ein solches Sonderdelikt dar, weshalb nicht nach dieser Bestimmung bestraft werden kann, wer formell als Zeuge einvernommen wird und falsch aussagt, tatsächlich aber keine Zeugeneigenschaft aufweist (E. 1.4-1.6, insb. E. 1.6). | Falsch; Recht; Beschwerde; Zeuge; Beschwerdeführerin; Zeugnis; Falschen; Zeugnisses; Ehemann; Versuchte; Vorinstanz; Untauglichen; Zeugin; Sonderdelikt; Begünstigung; Täter; Sonderpflicht; Rechtlich; Aussage; Auskunftsperson; Barkeit; Person; Versuchs; Versuchten; NIGGLI/MAEDER; Müsse; Tatsubjekt; Tatbestand; Wahrheitspflicht |
147 II 144 (2C_383/2020) | Regeste a Art. 42 Abs. 1 KG ; Art. 6 VwVG ; Unterscheidung zwischen den "von der Untersuchung Betroffenen" und "Dritten" mit Blick auf die Befragung aktueller und ehemaliger Organe eines untersuchungsbetroffenen Unternehmens. Der Begriff der "von der Untersuchung Betroffenen" umschliesst nur die Verfahrensparteien eines Kartellsanktionsverfahrens (E. 4.4). Ob eine Person als Verfahrenspartei zu qualifizieren ist, beantwortet sich nach Art. 6 VwVG (E. 4.5). Personen, die in einem untersuchungsbetroffenen Unternehmen eine Organfunktion bekleiden, verfügen nicht aus eigenem Recht über die Parteistellung; weil sie in diesem Verfahren allerdings eine juristische Person vertreten, der Parteistellung zukommt, sind sie trotzdem als Partei zu behandeln (E. 4.6). Demgegenüber ist ein ehemaliges Organ ein "Dritter" (E. 4.7). | Recht; Organ; Person; Unternehmen; Aussage; Verfahren; Tenetur; Verfahren; Zeuge; Ehemalige; Zeugen; Personen; Partei; Tenetur-Grundsatz; Organe; Nemo-tenetur-Grundsatz; Untersuchung; Recht; Verfahrens; Untersuchungsbetroffene; Urteil; Beschwerde; Vorinstanz; Juristische; Sanktion; Aussageverweigerungsrecht; Rechtliche; Organs; Kartellsanktionsverfahren; Untersuchungsbetroffenen |