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Legge sul diritto d’autore (LDA)

Art. 17 LDA dal 2022

Art. 17 Legge sul diritto d’autore (LDA) drucken

Art. 17 Diritti su programmi per computer

Il diritto esclusivo di utilizzazione su programmi per computer, creati dal lavoratore nell’esercizio delle sue attivit? di servizio e nell’adempimento degli obblighi contrattuali, spetta unicamente al datore di lavoro.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 17 Legge sul diritto d’autore (URG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHE140063vorsorgliche MassnahmenMassnahme; Software; Stellung; Vorsorglich; Verfahren; Beklagten; Parteien; Stellungnahme; Vorsorgliche; Windows; Urheberrecht; Verhandlung; Definitiv; Begehren; Hauptsache; Massnahmen; Vorsorglichen; Anordnung; Käufer; Neuentwicklung; Regel; Massnahmebegehren; Rechte; Gesuchsgegnerin; Glaubhaft; Klagefundament; Schriftenwechsel; Entscheid
SOZKBER.2015.52Forderungen (Durchgriffshaftung)Berufung; Group; _-Group; Vorinstanz; Recht; Berufungskläger; Cloud; Berufungsklägerin; _-Cloud; Konkurs; Software; Recht; Berufungsbeklagte; Bilanz; Beklagten; Gesellschaft; Klage; Rechtsmissbräuchlich; Verwaltungsrat; Urheber; Privat; Protokoll; Unrichtig; Private; Berufungsbeklagten; Ziffer; Rechte
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