CCS Art. 167 -

Einleitung zur Rechtsnorm CCS:



Art. 167 Cudesch civil svizzer (CCS) drucken

Art. 167 G. Professiun ed interpresa dals consorts

Tar la tscherna e tar l’execuziun da sia professiun u da sia interpresa prenda mintga consort resguard da l’auter e dal bainstar da la cuminanza conjugala.


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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
LUS 94 635Art. 30 Abs. 1 lit. a AVIG, Art. 44 lit. b AVIV. Einstellung in der Anspruchsberechtigung wegen selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit. Selbstkündigung. Zumutbarkeit des Verbleibens an der bisherigen Arbeitsstelle. Von einem Versicherten, dessen Ehegattin bereits an einem andern Ort lebt, kann nicht erwartet werden, dass er mangels einer neuen Arbeitsstelle langfristig und auf unbestimmte Dauer am alten Arbeitsort verbleibt und getrennt von seiner Ehefrau lebt.Arbeit; Luzern; Ehegatte; Arbeitslosigkeit; Ehegatten; Recht; Kanton; Arbeitslosenkasse; Ehefrau; Arbeitsverhältnis; Verbleib; Urteil; Beschwerde; Arbeitslosenversicherung; Verschulden; Arbeitsplatz; Beschwerdeführers; Entscheid; Pflicht; Anstellung; Kasse; Verbleiben; Arbeitsstelle; Rechtsprechung; Hinweis; Eidgenössische; Versicherungsgericht; Pflichten; öchstrichterliche
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