CCS Art. 167 -

Einleitung zur Rechtsnorm CCS:



Art. 167 CCS dal 2022

Art. 167 Codice civile svizzero (CCS) drucken

Art. 167 G. Professione e impresa dei coniugi

Nella scelta e nell’esercizio della propria professione od impresa ciascun coniuge usa riguardo nei confronti dell’altro e tiene conto del bene dell’unione coniugale.


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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
LUS 94 635Art. 30 Abs. 1 lit. a AVIG, Art. 44 lit. b AVIV. Einstellung in der Anspruchsberechtigung wegen selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit. Selbstkündigung. Zumutbarkeit des Verbleibens an der bisherigen Arbeitsstelle. Von einem Versicherten, dessen Ehegattin bereits an einem andern Ort lebt, kann nicht erwartet werden, dass er mangels einer neuen Arbeitsstelle langfristig und auf unbestimmte Dauer am alten Arbeitsort verbleibt und getrennt von seiner Ehefrau lebt.Arbeit; Luzern; Ehegatte; Arbeitslosigkeit; Ehegatten; Recht; Kanton; Arbeitslosenkasse; Ehefrau; Arbeitsverhältnis; Verbleib; Urteil; Beschwerde; Arbeitslosenversicherung; Verschulden; Arbeitsplatz; Beschwerdeführers; Entscheid; Pflicht; Anstellung; Kasse; Verbleiben; Arbeitsstelle; Rechtsprechung; Hinweis; Eidgenössische; Versicherungsgericht; Pflichten; öchstrichterliche
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