Art. 167 OETV dal 2022
Art. 167 Titolo quinto: Altri veicoli a motoreCapitolo 1: Monoassi (1) Targa
La targa deve essere apposta in modo ben visibile.
(1) Nuovo testo giusta il n. I dell’O del 12 ott. 2011, in vigore dal 1° gen. 2012 ([RU 2011 4939]).
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
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