Art. 167 CCP de 2024

Art. 167 Indemnisation
Le témoin a droit une indemnité équitable pour couvrir son manque gagner et ses frais.
Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.
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Art. 167 Code de procédure pénale (StPO) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | UH140209 | Entschädigung / Genugtuung | Staat; Staatsanwaltschaft; Verfahren; Entschädigung; Gericht; Verteidigung; Ehemann; Recht; Genugtuung; Beschwerdeverfahren; Kommentar; Prozessordnung; Verletzung; Höhe; Tochter; Schweiz; Kantons; Untersuchung; Einvernahme; Bundesgericht; Verteidiger; Verfahrens; Basler; Schweizerische; Aufwendungen; Verfahren; Belastung; Verhaftung; ügig |
ZH | UH110251 | Beschwerde betreffend die Festsetzung der Dolmetscherentschädigung. | Entschädigung; DolmV; Arbeit; Recht; Einsatz; Auftrag; Dolmetscher; Bundesgericht; Anspruch; Verhandlung; Kanton; Gericht; Einzelgericht; Auftrags; Regel; Kantons; Verfügung; Übersetzer; Regelung; Entscheid; Person; Stunden; Proz-; Verfahren; Prozess; Proz-Nr; Dielsdorf |
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