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Code de procédure pénale (CCP)

Art. 167 CCP de 2024

Art. 167 Code de procédure pénale (CCP) drucken

Art.? 167 Indemnisation

Le témoin a droit ? une indemnité équitable pour couvrir son manque ? gagner et ses frais.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 167 Code de procédure pénale (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHUH140209Entschädigung / Genugtuung Beschwerde; Beschwerdeführerin; Staat; Staatsanwaltschaft; Verfahren; Entschädigung; Amtlich; Amtliche; Gericht; Ehemann; Amtlichen; Verteidigung; Recht; Genugtuung; Beschwerdeverfahren; Kommentar; Prozessordnung; Untersuchung; Tochter; Verletzung; Höhe; Schweiz; Verteidiger; Aufwendungen; Verfahrens; Belastung; Einvernahme; Prozessordnung; Bundesgericht
ZHUH110251Beschwerde betreffend die Festsetzung der Dolmetscherentschädigung. Beschwerde; Entschädigung; Arbeit; Recht; Beschwerdeführerin; Einsatz; Auftrag; Dolmetscher; Bundesgericht; Verhandlung; Anspruch; Kanton; Gericht; Einzelgericht; Auftrags; Regel; Kantons; Übersetzer; Entscheid; Regelung; Verfügung; Stunden; Person; Erwähnt; Verfahren; Rechtlich; Proz-Nr; Entschädigen
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