Code de procédure pénale (CCP)
Art. 167 CCP de 2024
Art.? 167 Indemnisation
Le témoin a droit ? une indemnité équitable pour couvrir son manque ? gagner et ses frais.
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
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Art. 167 Code de procédure pénale (StPO) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | UH140209 | Entschädigung / Genugtuung | Beschwerde; Beschwerdeführerin; Staat; Staatsanwaltschaft; Verfahren; Entschädigung; Amtlich; Amtliche; Gericht; Ehemann; Amtlichen; Verteidigung; Recht; Genugtuung; Beschwerdeverfahren; Kommentar; Prozessordnung; Untersuchung; Tochter; Verletzung; Höhe; Schweiz; Verteidiger; Aufwendungen; Verfahrens; Belastung; Einvernahme; Prozessordnung; Bundesgericht |
ZH | UH110251 | Beschwerde betreffend die Festsetzung der Dolmetscherentschädigung. | Beschwerde; Entschädigung; Arbeit; Recht; Beschwerdeführerin; Einsatz; Auftrag; Dolmetscher; Bundesgericht; Verhandlung; Anspruch; Kanton; Gericht; Einzelgericht; Auftrags; Regel; Kantons; Übersetzer; Entscheid; Regelung; Verfügung; Stunden; Person; Erwähnt; Verfahren; Rechtlich; Proz-Nr; Entschädigen |
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