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Verordnung technische Strassenfahrzeuge (VTS)

Art. 166 VTS vom 2022

Art. 166 Verordnung technische Strassenfahrzeuge (VTS) drucken

Art. 166 (1)

(1) Aufgehoben durch Ziff. I der V vom 21. Nov. 2018, mit Wirkung seit 1. Mai 2019 (AS 2019 253).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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