Art. 163 CPC de 2025

Art. 163 Droit de refus des parties Droit de refus
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2 Les dépositaires d’autres secrets protégés par la loi peuvent refuser de collaborer s’ils rendent vraisemblable que l’intérêt à garder le secret l’emporte sur l’intérêt à la manifestation de la vérité.
(1) RS 311.0Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.
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Art. 163 Code de procédure civile (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | LE220064 | Eheschutz | Gesuch; Gesuchsteller; Gesuchsgegnerin; Betreuung; Parteien; Eltern; Woche; Kinder; Tochter; Arbeit; Berufung; Norwegen; Vorinstanz; Elternteil; Betreuungs; Schweiz; Ferien; Wochen; Gesuchstellers; Wegzug; Recht; Kindes; Entscheid; Einkommen; Über |
ZH | RU210072 | Edition (Zivilsache) | Recht; Vorinstanz; Geheimnis; Beweis; Edition; Sitzung; Rechtshilfe; Verfahren; Tonaufnahme; Verfügung; Verweigerung; Tonaufnahmen; Geschäftsgeheimnis; Committees; Dispositiv; Dispositiv-Ziffer; Entscheid; Schutz; Mitwirkung; Geschäftsgeheimnisse; Verweigerungsrecht; Abschrift; Dokument; Dokumente; Urkunden; Bezug; Editionspflicht; Abschriften; Beschwerde |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
AG | AG WKL.2022.4 | - | Arbeit; Kündigung; Klage; Recht; Person; Beweis; Erkrankung; Arbeitsunfähigkeit; Bericht; Vertrauensarzt; Verwaltungsgericht; Krankheit; Entscheid; PersG; Hinweis; Beklagten; Frist; Zusammenhang; Bezug; Verschiebung; Bundesgericht; Verfügung; Sperrfrist; Urteil; Parteien |
AG | AG WKL.2022.4 | - | Arbeit; Kündigung; Klage; Recht; Person; Beweis; Erkrankung; Arbeitsunfähigkeit; Bericht; Vertrauensarzt; Verwaltungsgericht; Krankheit; Entscheid; PersG; Hinweis; Beklagten; Frist; Zusammenhang; Bezug; Verschiebung; Bundesgericht; Verfügung; Sperrfrist; Urteil; Parteien |
Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
148 III 84 (4A_58/2021) | Regeste Art. 156 ZPO ; prozessuale Schutzmassnahmen zur Wahrung schutzwürdiger Interessen; Anordnung einer strafbewehrten Geheimhaltungspflicht. Als prozessuale Schutzmassnahme ist - sofern sich diese als das mildeste Mittel erweist - auch die Anordnung einer strafbewehrten Geheimhaltungspflicht möglich, wobei eine solche gestützt auf Art. 156 ZPO nur für die Dauer des Prozesses angeordnet werden kann (E. 3 und 3.2). | Schutz; Schutzmassnahme; Schutzmassnahmen; Geheimhaltung; Beilage; Beweis; Geheimhaltungspflicht; Recht; Massnahme; Interesse; Gefährdung; Informationen; Ausführungen; Interessen; Anordnung; Klage; Klageantwort; Partei; Gericht; Beilagen; Massnahmen; Zahlen; Zivilprozess; Schweizer; GUYAN; Prozesses |
148 III 21 (5A_568/2020) | Regeste Art. 159 Abs. 3 und Art. 163 ZGB ; Art. 59 und 147 ZPO . Folgen der Nichtleistung des Prozesskostenvorschusses (provisio ad litem) durch den auf Scheidung klagenden Ehegatten. Begriff der Prozesshandlung und Folgen der versäumten Prozesshandlung ( Art. 147 Abs. 1 und 2 ZPO ). Grundsätze für die Annahme ungeschriebener Prozessvoraussetzungen. Die Bezahlung des eherechtlichen Prozesskostenvorschusses (provisio ad litem) durch den auf Scheidung klagenden Ehegatten stellt keine Prozessvoraussetzung dar (E. 3.1-3.3). | Prozesskosten; Prozesskostenvorschuss; Scheidung; Prozesskostenvorschusses; Ehegatte; Prozessvoraussetzung; Ehegatten; Recht; Gericht; Bezirksgericht; Vorschuss; Betreibung; Leistung; Schweizerische; Scheidungsverfahren; Bezahlung; Klage; Nichteintreten; Säumnis; SchKG; Sachgericht; Prozesshandlung; Prozessvoraussetzungen; Verfügung; Obergericht; Pflicht; Zahlung; Grundlage; Zivilprozessordnung; Verfahren |