Art. 163 CPC de 2024
Art. 163 Droit de refus des parties Droit de refus
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2 Les dépositaires d’autres secrets protégés par la loi peuvent refuser de collaborer s’ils rendent vraisemblable que l’intérêt garder le secret l’emporte sur l’intérêt la manifestation de la vérité.
(1) RS 311.0Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.
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Art. 163 Code de procédure civile (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):| Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
| ZH | LE220064 | Eheschutz | Gesuch; Gesuchsteller; Gesuchsgegnerin; Betreuung; Parteien; Eltern; Woche; Kinder; Tochter; Arbeit; Berufung; Norwegen; Vorinstanz; Elternteil; Betreuungs; Schweiz; Ferien; Wochen; Gesuchstellers; Wegzug; Recht; Kindes; Entscheid; Einkommen; Über |
| ZH | RU210072 | Edition (Zivilsache) | Recht; Vorinstanz; Geheimnis; Beweis; Edition; Sitzung; Rechtshilfe; Verfahren; Tonaufnahme; Verfügung; Verweigerung; Tonaufnahmen; Geschäftsgeheimnis; Committees; Dispositiv; Dispositiv-Ziffer; Entscheid; Schutz; Mitwirkung; Geschäftsgeheimnisse; Verweigerungsrecht; Abschrift; Dokument; Dokumente; Urkunden; Bezug; Editionspflicht; Abschriften; Beschwerde |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
| Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
| AG | AG WKL.2022.4 | - | Arbeit; Kündigung; Klage; Recht; Person; Beweis; Erkrankung; Arbeitsunfähigkeit; Bericht; Vertrauensarzt; Verwaltungsgericht; Krankheit; Entscheid; PersG; Hinweis; Beklagten; Frist; Zusammenhang; Bezug; Verschiebung; Bundesgericht; Verfügung; Sperrfrist; Urteil; Parteien |
| AG | AG WKL.2022.4 | - | Arbeit; Kündigung; Klage; Recht; Person; Beweis; Erkrankung; Arbeitsunfähigkeit; Bericht; Vertrauensarzt; Verwaltungsgericht; Krankheit; Entscheid; PersG; Hinweis; Beklagten; Frist; Zusammenhang; Bezug; Verschiebung; Bundesgericht; Verfügung; Sperrfrist; Urteil; Parteien |
Anwendung im Bundesgericht
| BGE | Regeste | Schlagwörter |
| 148 III 84 (4A_58/2021) | Regeste Art. 156 ZPO ; prozessuale Schutzmassnahmen zur Wahrung schutzwürdiger Interessen; Anordnung einer strafbewehrten Geheimhaltungspflicht. Als prozessuale Schutzmassnahme ist - sofern sich diese als das mildeste Mittel erweist - auch die Anordnung einer strafbewehrten Geheimhaltungspflicht möglich, wobei eine solche gestützt auf Art. 156 ZPO nur für die Dauer des Prozesses angeordnet werden kann (E. 3 und 3.2). | Schutz; Schutzmassnahme; Schutzmassnahmen; Geheimhaltung; Beilage; Beweis; Geheimhaltungspflicht; Recht; Massnahme; Interesse; Gefährdung; Informationen; Ausführungen; Interessen; Anordnung; Klage; Klageantwort; Partei; Gericht; Beilagen; Massnahmen; Zahlen; Zivilprozess; Schweizer; GUYAN; Prozesses |
| 148 III 21 (5A_568/2020) | Regeste Art. 159 Abs. 3 und Art. 163 ZGB ; Art. 59 und 147 ZPO . Folgen der Nichtleistung des Prozesskostenvorschusses (provisio ad litem) durch den auf Scheidung klagenden Ehegatten. Begriff der Prozesshandlung und Folgen der versäumten Prozesshandlung ( Art. 147 Abs. 1 und 2 ZPO ). Grundsätze für die Annahme ungeschriebener Prozessvoraussetzungen. Die Bezahlung des eherechtlichen Prozesskostenvorschusses (provisio ad litem) durch den auf Scheidung klagenden Ehegatten stellt keine Prozessvoraussetzung dar (E. 3.1-3.3). | Prozesskosten; Prozesskostenvorschuss; Scheidung; Prozesskostenvorschusses; Ehegatte; Prozessvoraussetzung; Ehegatten; Recht; Gericht; Bezirksgericht; Vorschuss; Betreibung; Leistung; Schweizerische; Scheidungsverfahren; Bezahlung; Klage; Nichteintreten; Säumnis; SchKG; Sachgericht; Prozesshandlung; Prozessvoraussetzungen; Verfügung; Obergericht; Pflicht; Zahlung; Grundlage; Zivilprozessordnung; Verfahren |

