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Loi fédérale sur l’impôt fédéral direct (LIFD)

Art. 163 LIFD de 2023

Art. 163 Loi fédérale sur l’impôt fédéral direct (LIFD) drucken

Art. 163 Paiement

1 Les impôts doivent être acquittés dans les 30 jours suivant l’échéance. La perception des impôts par acomptes est réservée (art. 161, al. 1).

2 Le DFF fixe un intérêt rémunératoire pour les versements faits par les contribuables avant l’échéance.

3 Les cantons indiquent par publication officielle les termes généraux d’échéance et de paiement ainsi que les services cantonaux d’encaissement.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 163 Loi fédérale sur l’impôt fédéral direct (DBG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
GRKSK-12-26definitive RechtsöffnungBeschwerde; Recht; Bundes; Kanton; Rechtsöffnung; Betreibung; Dessteuer; Verfügung; Bundessteuer; Entscheid; Schuld; Waltung; Nungs; Kantons; Betrag; SchKG; Erlass; Führer; Beschwerdeführer; Definitive; Verfahren; Urteil; Davos; Verwaltung; Verwaltung; Akten

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
LUA 00 106§ 139 Abs. 3, § 140 Abs. 4, § 140bis StG. Zins auf zuviel bezahlten Steuern. Ein im Vergleich zum Verzugszins tieferer Vergütungszins ist zulässig. Die im Gesetz dem Regierungsrat zugewiesene Kompetenz, unterschiedliche Zinssätze festzulegen, ist mit dem Gebot der Rechtsgleichheit vereinbar. Unterschied zwischen einer Vorauszahlung des Steuerpflichtigen und der Zahlung eines zu hoch veranlagten Steuerbetrages (Erw. 4c).Steuer; Verzugs; Vergütungs; Verzugszins; Bezahlte; Provisorisch; Fälligkeit; Provisorische; Verspätungs; Regierungsrat; Zahlung; Vergütungszins; Fassung; Steuergesetz; Verspätungszins; Zinssätze; Zinssatz; Vorauszahlungen; Festzulegen; Differenzierte; Zinsdifferenz; Rechnung; Veranlagung; Möglichkeit; Definitive; Bundessteuer; Beträge; Eintritt; Steuerbeträge; Verhältnisse
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Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-1594/2014Energie (Übriges)Beschwer; Beschwerde; Gegnerin; Deführerin; Schwerdegegnerin; Beschwerdeführer; Beschwerdegegnerin; Beschwerdeführerin/Beschwerdegegnerin; Recht; Beschwerdegegnerin/Beschwerdeführerin; Akontozahlungen; Verfügung; Verzug; Recht; Vorinstanz; Bundes; Rückerstattung; SDL-Akontozahlungen; Verzugs; Tarif; Verzugszins; Urteil; Angefochten; Erwähnt; Dispositivziffer; StromVV; Zeitpunkt; Angefochtene; Beträge; Bundesverwaltungsgericht
A-1589/2014Energie (Übriges)Beschwer; Beschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdegegnerin; Schwerdeführerin/Beschwerdegegnerin; Beschwerdeführerin/Beschwerdegegnerin; Recht; Beschwerdegegnerin/Beschwerdeführerin; Akontozahlungen; Verzug; Verfügung; Vorinstanz; Recht; Szins; Verzugs; SDL-Akontozahlungen; Bundes; Rückerstattung; Urteil; Zeitpunkt; Tarif; Verzugszins; Reiche; Fochten; Angefochten; Erwähnt; Angefochtene; Dispositivziffer; Bundesverwaltungsgericht; StromVV
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