CCS Art. 163 - Forma degli atti emanati dall’Assemblea federale

Einleitung zur Rechtsnorm CCS:



Art. 163 CCS dal 2022

Art. 163 Costituzione federale della Confederazione Svizzera (CCS) drucken

Art. 163 Sezione 3: Competenze Forma degli atti emanati dall’Assemblea federale

1 L’Assemblea federale emana norme di diritto sotto forma di legge federale o ordinanza.

2 Gli altri atti sono emanati sotto forma di decreto federale; il decreto federale non sottostante a referendum è definito decreto federale semplice.


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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
LUP 08 2_2§§ 24 lit. d und 74 Abs. 2 und 3 KV; § 188 Abs. 1 VRG. Die Genehmigung eines Fusionsvertrages zwischen zwei fusionswilligen Gemeinden erfolgt in der Form eines Kantonsratsbeschlusses. Dieser hat keinen Normgehalt und unterliegt auch keiner verwaltungsgerichtlichen Prüfung von Erlassen.Recht; Genehmigung; Gemeinde; Kanton; Gemeinden; Kantons; Kantonsrat; Vereinigung; Rechtssätze; Rechtssatz; Kantonsratsbeschluss; Antrag; Prüfung; Beschluss; Vertrag; Fusion; Verwaltungsrecht; Kantonsratsbeschlusses; Stimmberechtigte; Luzern; Antrags; Normen; Schweizerische; Verfahren; Antragsteller; Stimmberechtigten; Littau; Fusionsvertrag
LUP 08 2_1Die Genehmigung eines Fusionsvertrages zwischen zwei fusionswilligen Gemeinden erfolgt in der Form eines Kantonsratsbeschlusses und nicht in der Form eines Dekrets. Der entsprechende Kantonsratsbeschluss hat keinen Normgehalt und unterliegt daher auch keiner verwaltungsgerichtlichen Prüfung von Erlassen.Kanton; Kantons; Recht; Gemeinde; Kantonsrat; Gemeinden; Genehmigung; Antrag; Kantonsrats; Antrags; Luzern; Vereinigung; Verwaltung; Referendum; Antragsteller; Kantonsratsbeschluss; Verfassung; Littau; Beschluss; Regierungsrat; Gesetze; Rechtssatz; Prüfung; Rechtssätze; Normprüfung; Dekret; Verwaltungsgericht; Erlass; Fusion; ässig
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
126 I 97Art. 84 Abs. 2, 87 Abs. 2, 88 OG; Art. 269 Abs. 1 BStP. Zulässigkeit der von einer Geschädigten gegen die Ablehnung einer Beschlagnahme erhobenen staatsrechtlichen Beschwerde (E. 1). Art. 29 Abs. 2 BV: Anspruch auf rechtliches Gehör. Begründungspflicht der entscheidenden Behörde in Bezug auf eine Lehrmeinung (E. 2). Art. 59 StGB; Art. 44 SchKG: Beschlagnahme nach Konkurseröffnung. Zulässigkeit der Beschlagnahme von Originalwerten, Surrogaten und weiterer Vermögenswerte aus einer Konkursmasse zur Sicherung einer Einziehung bzw. einer Ersatzforderung (E. 3)? Beschlag; Konkurs; Beschlagnahme; Vermögenswert; Vermögenswerte; Staat; Recht; Surrogat; Einziehung; Entscheid; Staatsanwaltschaft; Bundesgericht; Ersatzforderung; Originalwert; Sicherung; Surrogate; Konkursmasse; Täter; Konto; Geschädigte; Originalwerte; Urteil; Wertpapiere; Verfügung; Behörde
114 II 393Vorsorgliche Massnahmen für die Dauer des Scheidungsprozesses (Art. 145 ZGB). Es ist willkürlich, bei der Bemessung der der Ehefrau zuzusprechenden Unterhaltsbeiträge die Steuerbetreffnisse und Versicherungsprämien, die der Ehemann zu zahlen hat, generell ausser acht zu lassen. Voraussetzungen, unter denen solchen Verpflichtungen Rechnung zu tragen ist.
Rekurs-Kommission; Prämie; Unterhalt; Versicherungsprämien; Betrag; Risikoversicherung; Eheleute; Prämien; Begründung; Ehegatten; Notbedarf; Scheidung; Verpflichtungen; Erwägungen; Ermittlung; Steuern; Familie; Urteil; Scheidungsprozesses; Unterhaltsbeiträge; Steuerbetreffnisse; Grundsätze; Steuerschulden; Risikoversicherung; Eheleute; Richterin; Notbedarfsposition

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-1732/2018ÖffentlichkeitsprinzipBundes; Vorinstanz; Schlichtung; Verfügung; Öffentlichkeit; Verwaltung; Daten; Bundesverwaltung; Zugang; Fernmelde; Recht; Mehrwert; Dokument; Verfahren; Öffentlichkeitsgesetz; Dokumente; Urteil; EDÖB; Gebühren; Mehrwertdienstanbieter; Informationen; Parteien; BVGer; Bundesverwaltungsgericht; Aufgabe; Person; Schlichtungstätigkeit
A-6755/2016Öffentlichkeitsprinzipühre; Emission; Beschwerdeführerinnen; Zugang; Importeur; Interesse; Emissionsgemeinschaft; Vollzug; Daten; Vorinstanz; Vollzugsresultate; Öffentlichkeit; Person; Fahrzeug; Informationen; Sanktion; Importeure; Urteil; Dokument; Personen; Recht; Öffentlichkeits; Geschäfts; Interessen; Umwelt; EDÖB; ürden

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Schweizer, Tschannen Kommentar zur BV2008
Schweizer Zürich2007