E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Code de procédure pénale (CCP)

Art. 162 CCP de 2023

Art. 162 Code de procédure pénale (CCP) drucken

Art. 162 Témoins

Section 1 Dispositions générales Définition

On entend par témoin toute personne qui n’a pas participé ? l’infraction, qui est susceptible de faire des déclarations utiles ? l’élucidation des faits et qui n’est pas entendue en qualité de personne appelée ? donner des renseignements.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 162 Code de procédure pénale (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSU180027Verletzung der VerkehrsregelnSchuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Beweis; Berufung; Stadtrichter; Stadtrichteramt; Vorinstanz; Zeugin; Verfahren; Vorinstanzlich; Vorinstanzliche; Verfahrens; Recht; Gericht; Urteil; Sachverhalt; Entscheid; Begründet; Behörde; Fahrzeug; Einvernahme; Frage; Verletzung; Aussagen; Rüge; Beweise; Polizei; Busse; Erstinstanzlich
ZHUE170240NichtanhandnahmeBeschwerde; Recht; Beschwerdeführer; Beschwerdegegner; Staatsanwaltschaft; Zeuge; Bundesgericht; Bankgeheimnis; Zeugen; Nichtanhandnahme; Falsch; Verfahren; Unterland; Winterthur; Sachen; Bundesgerichts; Rechtsfrage; Verfügung; Bundesgerichtsgesetzes; Empfang; Rechtsmittel; Unentgeltliche; Rechtspflege; Tatsache; Gerichte; Abgewiesen; Tatsachen; Aussage
Dieser Artikel erzielt 26 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGB 2016/231Urteilerhoben (Verfahren 1C_270/2018). Beschwerde; Gericht; Beschwerdeführerin; Beschwerdebeteiligte; Recht; Recht; Berufsgeheimnis; Beschwerdebeteiligten; Entbindung; Interesse; Kantons; Beschwerdegegnerin; Schweizer; Verfahren; Bundesgericht; Schwyz; ärztliche; Kantonsgericht; Hinweisen; Prozess; Urteil; Vorinstanz; Patientin; Schweizerischen; Prozessordnung; Entscheid; Medizinalberuf; Revision; Verfahren; Aufl
BSSB.2018.79 (AG.2021.96)RaufhandelBerufung; Berufungskläger; Strafakten; Schlag; Werden; Stellt; Staatsanwaltschaft; Raufhandel; Schlagen; Person; Strafgericht; Urteil; Halten; Verfahren; Berufungsverhandlung; Aussage; Hätte; Berufungsklägers; Geschlagen; Verletzung; Anschluss; Liegen; Anschlussberufung; Andere; Schuldig; Steckschlüssel; Dieser; Kommen; Weiter; Gestellt
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
144 IV 97Art. 162 und 178 lit. f StPO; Verfahrensstellung nach rechtskräftiger Verurteilung in einem getrennten Verfahren. Eine Person, die in einem getrennten Verfahren für die abzuklärende oder eine damit in Zusammenhang stehende Straftat rechtskräftig verurteilt wurde, ist grundsätzlich in analoger Anwendung von Art. 162 ff. StPO als Zeuge oder Zeugin einzuvernehmen (E. 2 und 3). Person; Verfahren; Recht; Schuldig; Beschuldigt; Auskunftsperson; Rechtskräftig; Zeuge; Beschuldigte; Zeugin; Einzuvernehmen; Verfahrens; Aussage; Verfahren; Einvernahme; Abzuklärende; Prozess; Urteil; Rechtskräftige; Verurteilt; Personen; Hinweis; Bundesgericht; Verurteilung; Zeugen; Beteiligt; Aussagen; Beschuldigten; Zusammenhang
144 IV 28Belehrungspflichten bei polizeilicher Einvernahme; Auskunftspersonen mit Zeugnisverweigerungsrecht; Unverwertbarkeit von Aussagen; Art. 168, Art. 177, Art. 178 und Art. 179 StPO. Wird eine Person von der Polizei einvernommen und steht fest, dass sie später im Verfahren als Zeuge oder Zeugin einzuvernehmen sein wird, muss die Polizei sie sowohl auf die Rechte und Pflichten einer Auskunftsperson als auch auf jene eines Zeugen oder einer Zeugin aufmerksam machen (E. 1.3). Auskunftsperson; Person; Aussage; Zeuge; Zeugnis; Zeugin; Schuldig; Einvernahme; Zeugnisverweigerungsrecht; Zeugen; Beschuldigt; Polizei; Beschuldigte; Verfahren; Beschwerde; Aussageverweigerungsrecht; Staatsanwalt; Einzuvernehmen; Befragt; Verwertbar; Recht; Verpflichtet; Auskunftspersonen; Aussagen; Einzuvernehmende; Staatsanwaltschaft; Beschwerdeführer; Ehefrau; Befragung; Prozess

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
CA.2021.5Berufung; Berufungsgegner; Aussage; Sicht; Verfahren; Aussagen; Bundes; Filter; Hinzufügen; öffnen; Urteil; Person; Sichtverlust; Vorinstanz; Verband; Recht; Flugzeug; leader; Beweis; Verwertbar; Flugzeuge; Formation; Pilot; Bericht; Briefing; Kollision; SUST-Bericht; Verkehr; Stearman; Recht
RR.2019.303Internationale Rechtshilfe in Strafsachen an Deutschland. Herausgabe von Beweismitteln (Art. 74 IRSG).Recht; Rechtshilfe; Beschwerde; Beschwerdeführerin; Steuer; Staat; Rechtshilfeersuchen; Schuldig; Gericht; Verfahren; Behörde; Entscheid; Kanton; Verfahrens; Sachverhalt; Staatsanwaltschaft; Person; Ersuchen; Schweiz; Verfahren; Beschuldigte; Umsatzsteuer; Gallen; Kantons; Ersuchende; München; Deutsche; Einvernahme; Verfügung;

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Andreas Do-natsch Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung2014
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz