Art. 160 LP de 2025

Art. 160 Contenu
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2 En outre, il est rappelé au débiteur que la loi lui permet de proposer un concordat.
(1) (2)(2) Nouvelle teneur selon le ch. I de la LF du 16 déc. 1994, en vigueur depuis le 1er janv. 1997 (RO 1995 1227; FF 1991 III 1).
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Art. 160 Loi fédérale sur la poursuite pour dettes et la faillite (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PS230130 | Konkurseröffnung | Konkurs; Schuldner; Vorinstanz; Verhandlung; SchKG; Konkursbegehren; Akten; Konkursverhandlung; Parteien; Betreibung; Gehör; Gläubiger; Entscheid; Pfandausfallschein; Datum; Frist; Vorladung; Zahlungsbefehl; Urteil; Eingabe; Gehörs; Zahlungsfrist; Gericht; Zahlungsbefehls; Konkursandrohung; Aufhebung; Verfahren; Sinne; Verletzung; ührt |
ZH | PS190144 | Konkurseröffnung | Konkurs; Schuld; Schuldner; Schuldnerin; Frist; Betreibung; Verhandlung; Vorladung; SchKG; Konkursandrohung; Vorinstanz; Gläubigerin; Konkurseröffnung; Termin; Urteil; Gesuch; Parteien; Verhandlungstermin; Konkursrichter; Verschiebung; Verfahren; Punkt; Betreibungsferien; Betreibungshandlung; Kantons; Oberrichter; Konkursgericht |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
139 III 491 (5A_258/2013) | Art. 174 Abs. 2 SchKG; Frist für das Glaubhaftmachen der Zahlungsfähigkeit und für den Urkundenbeweis. Mit der auf 1. Januar 2011 in Kraft getretenen redaktionellen Anpassung ist keine materielle Gesetzesänderung verbunden. Nach wie vor hat der Schuldner die Zahlungsfähigkeit mit der Beschwerde glaubhaft zu machen und sind mit dieser auch die Urkunden für den Beweis der Konkursaufhebungsgründe i.S. von Ziff. 1-3 einzureichen (E. 4). | Konkurs; SchKG; Noven; Entscheid; Auslegung; Zahlung; Konkurse; Urteil; Schuldner; Betreibung; Novenrecht; Wortlaut; Gesetzes; Bezug; Beschwerdefrist; Frist; Zahlungsfähigkeit; Urkunden; Konkursaufhebungsgründe; Konkurseröffnung; Fassung; Einlegung; Rechtsmittels; Betreibungsamt; Revision; Zusammenhang; Rechtsmittels; Wille |
135 III 14 (5A_284/2008) | aArt. 39 Abs. 1 Ziff. 5, Art. 171 ff. SchKG; Änderung des Anwendungsbereichs der Konkursbetreibung und übergangsrechtliche Folgen. Über das geschäftsführende Mitglied einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist nach dem 1. Januar 2008 kein Konkurs zu eröffnen (E. 3-5). | Konkurs; SchKG; Betreibung; Recht; Fortsetzung; Handelsregister; Über; Schuldner; Gesellschaft; Konkursandrohung; Zeitpunkt; Konkursfähigkeit; Konkursbetreibung; Schuldners; Gläubiger; Fortsetzungsbegehren; Mitglied; Konkurses; Verfügung; Schuldbetreibung; Übergangsbestimmungen; Regel; Begehren; Zustellung; Gesellschafter; Handelsamtsblatt; Aufhebung |