Art. 16 LPD de 2023

Art. 16 Communication de données personnelles l’étranger Principes
1 Des données personnelles peuvent être communiquées l’étranger si le Conseil fédéral a constaté que l’État concerné dispose d’une législation assurant un niveau de protection adéquat ou qu’un organisme international garantit un niveau de protection adéquat.
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3 Le Conseil fédéral peut prévoir d’autres garanties appropriées au sens de l’al. 2.
Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.
Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
144 I 126 (1C_598/2016) | Speicherung und Aufbewahrung von Randdaten der Telekommunikation. Streitgegenstand bildet die verwaltungsrechtliche Frage, ob die Speicherung und Aufbewahrung von mit dem Fernmeldeverkehr verbundenen Randdaten konform mit der Verfassung bzw. der EMRK sind (E. 2.2). Art. 15 Abs. 3 des bis zum 28. Februar 2018 geltenden Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (aBÜPF) verpflichtete die Fernmeldedienstanbieter - gleich wie das heute geltende BÜPF -, die für die Teilnehmeridentifikation notwendigen Daten sowie die Verkehrs- und Rechnungsdaten ihrer Kunden zu speichern und während sechs Monaten aufzubewahren (E. 3). Die Speicherung und die Aufbewahrung von Randdaten stellen einen Eingriff in die Grundrechte der Betroffenen dar, insbesondere in das Recht auf Achtung des Privatlebens, das den Anspruch auf informationelle Selbstbestimmung miteinschliesst (E. 4). Die Intensität dieses Grundrechtseingriffs ist allerdings zu relativieren: Die gespeicherten Daten betreffen nicht den Inhalt der Kommunikation und werden von den Fernmeldeunternehmen weder gesichtet noch miteinander verknüpft; für einen Zugriff der Strafverfolgungsbehörden müssen die qualifizierten gesetzlichen Voraussetzungen der Strafprozessordnung erfüllt sein (E. 5). Art. 15 Abs. 3 aBÜPF bildete für die Randdatenspeicherung eine hinreichende gesetzliche Grundlage (E. 6). Die Randdatenspeicherung und -aufbewahrung dient namentlich der Aufklärung von Straftaten; damit liegt ein gewichtiges öffentliches Interesse vor (E. 7). Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen sehen wirksame und angemessene Garantien zum Schutz vor Missbrauch und behördlicher Willkür vor. Unter diesen Rahmenbedingungen ist auch die sechsmonatige Aufbewahrungsdauer verhältnismässig (E. 8). | Daten; Randdaten; Recht; Person; Überwachung; Urteil; Aufbewahrung; Bundes; Speicherung; Personen; Fernmeldeverkehr; Schutz; Telekommunikation; EGMR-Urteil; Vorrat; BÜPF; Fernmeldeverkehrs; Fernmeldedienstanbieter; Kommunikation; Fernmeldedienstanbieterin; Urteile; Fernmeldedienstanbieterinnen; Datenschutz; EGMR-Urteile; Informationen; Massnahme; Privat |
142 II 268 (2C_1065/2014) | Art. 25 Abs. 4, Art. 28 Abs. 2, Art. 48 Abs. 1 KG; Art. 3 lit. e und f, Art. 2 Abs. 1 lit. b und Abs. 2 lit. c, Art. 17 und 19 DSG; Art. 162 StGB; Voraussetzung der Veröffentlichung einer Verfügung der WEKO. Sinn und Zweck der Veröffentlichung von Verfügungen der WEKO (E. 4). Umfang von Geschäftsgeheimnissen im KG (E. 5.1 und 5.2). Zur Anwendung des Datenschutzgesetzes im Rahmen des Kartellgesetzes (E. 6.1-6.4). | Verfügung; Wettbewerb; Recht; Bundes; Wettbewerbs; Geschäfts; Person; Veröffentlichung; Personen; Daten; Geschäftsgeheimnis; Geschäftsgeheimnisse; Publikation; Recht; Interesse; Personendaten; Geheimhaltung; Nikon; Verfügungen; Textstellen; Öffentlichkeit; Verwaltung; Verfahren; Entscheide; Kartellgesetz; Verfahren; Datenschutz; MARTENET |
Anwendung im Bundesverwaltungsgericht
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
B-4139/2015 | Verfahrensfragen, Publikationen, usw. | Bericht; Schlussbericht; Publikation; Vorinstanz; Urteil; Schlussberichts; Recht; Bundes; Verfügung; Geschäftsgeheimnis; BVGer; Verfahren; Sekretariat; Interesse; Geschäftsgeheimnisse; Hinweis; Veröffentlichung; Vorabklärung; Hinweise; Verfahrens; Ganzen:; Hinweisen; Ziffer; Bundesverwaltung; Bundesverwaltungsgericht; Stellung; Beschwerde; Entscheid; Bericht |
B-2548/2019 | Verfahrensfragen, Publikationen, usw. | Stellung; Stellungnahme; Vorinstanz; Entscheid; Urteil; Publikation; Recht; Verfügung; Unternehmen; Zusammenschluss; Geschäftsgeheimnis; BVGer; Unternehmens; Geschäftsgeheimnisse; Veröffentlichung; Ziffer; Interesse; Ganzen:; Wettbewerb; Verfahren; Hinweis; Unternehmenszusammenschluss; Wettbewerbs; Hinweisen; Verwaltung; Schwärzung |
Anwendung im Bundesstrafgericht
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
SK.2021.29 | Beschuldigte; Bundes; Polizist; Maske; Beschuldigten; Urteil; Amtshandlung; Covid-; Recht; Transport; Person; Filter; Polizisten; Bundesstrafgericht; Personen; Bundesanwaltschaft; Hinderung; Massnahmen; Bundesstrafgerichts; Transportpolizisten; Maskentragepflicht; Attest; Verfahren; Kontrolle; Täter; Kammer; Verteidigung; Verordnung |