Art. 158 CPC from 2024

Art. 158 Precautionary taking of evidence
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2 The provisions regarding interim measures apply.
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Art. 158 Civil Procedure Code (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | HG210212 | Forderung | Fahrzeug; Daten; Reparatur; Beweis; Klägers; Versicherung; Beklagten; Reparaturkosten; Schaden; Schweiz; Klage; Fehler; Geschwindigkeit; Partei; Unfall; Ersatz; Zeitwert; Ziffer; Parteien; Forderung; Fahrzeugs; Gericht; Recht; Privatgutachten; Anspruch; Leasing; Schadens; ändlich |
ZH | PF230026 | Vorsorgliche Beweisführung / Kosten | Streit; Streitwert; Beweis; Entscheid; Vorinstanz; Recht; Parteien; Beweisführung; Verfahren; Gericht; Mangel; Schlichtungsgesuch; Parteientschädigung; Entscheidgebühr; Hauptverfahren; Beschwerde; Gesuch; Prozesskosten; Verfahrens; Gutachten; Begründung; Gebühr; Hauptprozess; Rechtsbegehren; Verfügung; Dispositiv; Akten |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
LU | AR 13 22 | § 12 Abs. 2 lit. d AAV (Verordnung betreffend die Aufsicht über die Anwältinnen und Anwälte). Die Aufsichtsbehörde über die Anwältinnen und Anwälte ist nicht befugt, einer Klientin Auskunft über die Berufshaftpflichtversicherung ihres Anwalts zu erteilen. | Aufsicht; Anwalt; Aufsichtsbehörde; Berufshaftpflichtversicherung; Versicherung; Anwalts; Anwältin; Anwältinnen; Anwälte; Haftpflicht; Schaden; Fellmann; Haftpflichtversicherung; Gesuch; Recht; Bekanntgabe; Gesuchsgegner; Klient; Daten; Forderung; Forderungsrecht; Pflicht; Anwaltsregister; Geschädigten; Gesuchsgegners; Versicherungsvertrag; Anwaltspatent |
BS | ZB.2021.44 (AG.2022.89) | vorsorgliche Beweisführung | Berufung; Patientin; Zivilgericht; Beweis; Schaden; -Spital; Gesuch; Recht; Beweisführung; Entscheid; Herstellerin; Unbill; Parteien; Zivilgerichts; Parteientschädigung; Interesse; Beweismittel; Behauptung; Berufungsbeklagte; Anspruch; Sorgfaltspflichtverletzung; Mehrwertsteuer; Berufungsklägerin; Gutachten; Gericht |
Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
143 III 113 (5A_295/2016) | Art. 129 und 170 ZGB; Art. 158 Abs. 1 lit. b ZPO; Auskunftsgesuch des geschiedenen Ehegatten im Abänderungsprozess. Zur Frage, ob der materiellrechtliche Auskunftsanspruch nach Art. 170 ZGB über die Auflösung der Ehe hinaus im Zusammenhang mit einem Verfahren zur Abänderung des nachehelichen Unterhalts (Art. 129 ZGB) nachwirkt (E. 4.3). Zu den Voraussetzungen, unter denen der geschiedene Ehegatte im Abänderungsprozess im Rahmen einer vorsorglichen Beweisführung (Art. 158 Abs. 1 lit. b ZPO) Auskünfte über das Einkommen des Exehegatten erzwingen kann (E. 4.4). | Beweis; Auskunft; Auskunfts; Abänderung; Beweisführung; Auflösung; Urteil; Scheidung; Verfahren; Ehegatte; Auskunftspflicht; Recht; Einkommen; Sachverhalt; Unterhalt; Bundesgericht; Beschwerdegegner; Hinweis; Ehegatten; Gesuch; Kommentar; Beweismittel; Unterhalts; Renten; Entscheid; Abänderungsprozess; Auskunftsanspruch; Voraussetzungen |
142 III 40 (4A_352/2015) | Intervention in die vorsorgliche Beweisführung "ausserhalb eines Prozesses" (Art. 158 Abs. 1 lit. b ZPO). Zusammenfassung der anwendbaren Rechtsprinzipien beim Verfahren der vorsorglichen Beweisführung "ausserhalb eines Prozesses" (E. 3.1). Eine Nebenintervention ist in einem solchen Verfahren zulässig (E. 3.2). Die intervenierende Partei kann um ihren Beitritt ersuchen und in jedem Verfahrensstadium teilnehmen, so auch bei der Berufung oder Beschwerde (E. 3.3). | édure; Expert; Intervention; être; Administration; Expertise; érêt; érant; écis; Tribunal; été; éjà; Intervenant; -traitante; édéral; écision; érieur; ément; ègle; Schweizerische; ître; énoncé; ègles; érir; était; état; Espèce; STAEHELIN; Zivilprozessordnung |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Walter Fellmann, Sutter-Somm, Hasenböhler, Leuenberger, Schweizer | Kommentar zur Schweizerischen Zivilprozessordnung [ZPO] | 2016 |
Walter Fellmann, Sutter-Somm, Hasenböhler, Leuenberger, Schweizer | Kommentar zur Schweizerischen Zivilprozessordnung [ZPO] | 2016 |