Art. 157 CPS dal 2025

Art. 157 Usura
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Art. 157 Codice penale svizzero (StGB) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | UE230106 | Nichtanhandnahme | Staatsanwaltschaft; Arbeit; Schweiz; Wohnung; Recht; Nichtanhandnahme; Drohung; Beschwerdeführer; Beschwerdeführers; Bulgarien; Polizei; Sinne; Ausbeutung; Bundesgericht; Verfügung; Logis; Angst; Freiheit; Äusserung; Wucher; Wuchers; Untersuchung; Tatbestand; üllt |
ZH | SB210526 | Gewerbsmässiger Wucher etc. und Widerruf | Beschuldigte; Geschädigte; Beschuldigten; Privatkläger; Zwang; Zwangs; Geschädigten; Zwangslage; Darlehen; Vorinstanz; Richt; Kredit; Recht; Staat; Sinne; Staatsanwalt; Anklage; Staatsanwalts; Staatsanwaltschaft; Privatklägers; Aussage; Urteil; Berufung; ätten |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
BS | BES.2015.103 (AG.2015.866) | Internationale Rechtshilfe in Strafsachen Exequaturverfahren (Art. 94 ff. IRSG) / Vollstreckbarkeitserklärung (BGer 6B_88/2016 vom 24. Februar 2016) | Recht; Berufung; Gericht; Berufungskläger; Urteil; Entscheid; Exequatur; Schweiz; Staat; Verfahren; Rechtsmittel; Urteil; Vollstreckung; Basel; Rechtshilfe; Appellationsgericht; Verfahren; Hinweis; Recht; Barkeit; Basel-Stadt; Einziehung; Hinweisen; Justiz; Sachen; Exequaturverfahren; Staatsanwaltschaft; Wucher |
Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
142 IV 341 | Art. 157 Ziff. 1 StGB; Wucher. Die Beschuldigten liessen sich das Eigentum an einer Liegenschaft übertragen, ohne eine wirtschaftliche Gegenleistung zu gewähren oder zu versprechen. Dieser Umstand genügt, um eine Verurteilung wegen Wucher auszuschliessen (E. 2-5). | Immeuble; été; Appel; énal; époux; était; énale; Usure; ément; Usage; évrier; Selon; être; échange; étaire; écuniaire; édé; Ministère; Tribunal; Environ; Intimée; -même; écuniaires; économique; éré; Extrait; Wucher; Celle-ci; écès; Acquitter |
129 IV 81 | Art. 195 Abs. 3 und 4, Art. 196 und Art. 58 Abs. 1 StGB; Förderung der Prostitution, Menschenhandel, Sicherungseinziehung. Wer Prostituierte überwacht und ihre Tätigkeit umfassend bestimmt, ist nach Art. 195 Abs. 3 StGB strafbar (E. 1). Das formale Einverständnis der Betroffenen ist unwirksam, wenn ihre Entscheidungsfreiheit durch wirtschaftliche Not wesentlich eingeschränkt war (E. 1.4). Für die Tatbestandsvariante des Festhaltens in der Prostitution muss der Täter Druck auf eine ausstiegswillige oder -bereite Person ausüben, um sie daran zu hindern, sich von der Prostitution abzuwenden. Wer auf Prostituierte einwirkt, damit sie den Ausstieg aus der Prostitution gar nicht erst erwägen, erfüllt die Strafnorm nicht (E. 2.3). Menschenhandel begeht, wer wirtschaftlich schlecht gestellte junge Frauen im Ausland anwirbt und für seine Bordelle in der Schweiz verpflichtet sowie teilweise weitervermittelt. Die bloss formale "Einwilligung" der Betroffenen in die Tätigkeit und deren Umstände ist unbeachtlich, wenn sie auf die schwierigen wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse im Herkunftsland zurückzuführen ist (E. 3). Die Sicherungseinziehung einer Schusswaffe durch den Strafrichter verletzt Bundesrecht, wenn die Waffe keinen Bezug zu einer Straftat hat (E. 4.1 und 4.2). Vorbehalten bleiben die Bestimmungen des Waffenrechts (E. 4.2). | Prostituierte; Prostitution; Frauen; Person; Schweiz; Prostituierten; Wille; Willen; Druck; Recht; Salon; Vorinstanz; Salons; Handlung; Täter; Waffe; Einziehung; Botschaft; Entscheidung; Sinne; Waffen; Urteil; Förderung; Menschenhandel; Entscheidungsfreiheit; Umstände; Pistole; Bundesgericht; Festhalten; Gewerbe |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Philippe Weissenberger | Basler Kommentar Strafrecht II | 2019 |
Weissenberger | Basler Kommentar Strafrecht [BSK StGB II] | 2019 |