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Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG)

Art. 151 DBG vom 2023

Art. 151 Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) drucken

Art. 151 3. Kapitel: Nachsteuern Ordentliche Nachsteuer (1)

1 Ergibt sich aufgrund von Tatsachen oder Beweismittel, die der Steuerbehörde nicht bekannt waren, dass eine Veranlagung zu Unrecht unterblieben oder eine rechtskräftige Veranlagung unvollständig ist, oder ist eine unterbliebene oder unvollständige Veranlagung auf ein Verbrechen oder ein Vergehen gegen die Steuerbehörde zurückzuführen, so wird die nicht erhobene Steuer samt Zins als Nachsteuer eingefordert.

2 Hat der Steuerpflichtige Einkommen, Vermögen und Reingewinn in seiner Steuererklärung vollständig und genau angegeben und das Eigenkapital zutreffend ausgewiesen und haben die Steuerbehörden die Bewertung anerkannt, so kann keine Nachsteuer erhoben werden, selbst wenn die Bewertung ungenügend war. (2)

(1) Fassung gemäss Ziff. I 1 des BG vom 20. März 2008 über die Vereinfachung der Nachbesteuerung in Erbfällen und die Einführung der straflosen Selbstanzeige, in Kraft seit 1. Jan. 2010 (AS 2008 4453; BBl 2006 8795).
(2) Fassung gemäss Ziff. I 1 des BG vom 10. Okt. 1997 über die Reform der Unternehmensbesteuerung 1997, in Kraft seit 1. Jan. 1998 (AS 1998 669; BBl 1997 II 1164).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 151 Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOSGSTA.2018.52Nachsteuern Steuerperioden 2005 - 2011Steuer; Freizügigkeit; Einkäufe; Vorsorge; Einkauf; Einkaufs; Freizügigkeitskonto; Nachsteuer; Veranlagung; Beschwerde; Rekurrent; Genügend; Vorsorgelücke; Einkaufspotential; Steuerlich; Freizügigkeitsguthaben; Recht; Rekurs; Vorinstanz; Urteil; Steuergericht; Nachsteuerverfahren; Steuerpflichtigen; Freizügigkeitskontos; Vorsorgeeinrichtung; Steueramt; E-Mail; Rekurrenten; Wäre
SOSGSTA.2018.26Nachsteuern Steuerperioden 2006 und 2007Rekurrent; Einkauf; Rekurrenten; Veranlagung; Nachsteuer; Vorsorge; Nachsteuerverfahren; Recht; Bezug; Praxis; Kapitalbezug; Einkäufe; Beschwerde; Abzug; Einkaufs; Einsprache; Steuerjahr; Bezog; Vorsorgeeinrichtung; Steuerlich; Rekurs; Festgehalten; Steuerpraxis; Betrag; Nachsteuerverfahrens; Bezogen; Solothurn; Züger
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSR.2017.00014Der Beschwerdeführer hat Selbstanzeige wegen unversteuertem Vermögen eingereicht, weil er Anteile im Wert von rund 3,1 Millionen Euro aus einem Anlagefonds erhalten hatte. Im Nachsteuerverfahren ist streitig, ob es sich dabei um einen Vermögenszufluss oder eine Schenkung handelt.Steuer; Pflichtige; Steuer; Trust; Schenkung; Pflichtigen; Steueramt; Einkommen; Kantonale; Einsprache; Zuwendung; Steuern; Recht; Steuerverfahren; Einspracheentscheid; Veranlagung; Anteile; Verwaltungsgericht; Kanton; Fragliche; Steuerperioden; Wirtschaftlich; Bundessteuer; Transparent; Staat; Staats; Unterlagen; Gemeindesteuern; Bereich
ZHSR.2009.00008Geltendmachung von steuermindernden Tatsachen im NachsteuerverfahrenSteuer; Steuer; Pflicht; Pflichtigen; Veranlagung; Steueramt; Kantonale; Steuerperiode; Beschwerde; Lohnausweise; Kassabuch; Bundessteuer; Steuerbehörde; Zweifel; Tatsachen; Gemachte; Steuerverfahren; Ordentlichen; Erwerbstätigkeit; Selbständige; Steuerperioden; Verfahren; Geltend; Gemachten; Differenz; Pflichtgemässem; Steuerpflichtigen; Ermessen
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
137 IV 145 (1B_417/2010)Art. 79 i.V.m. Art. 81 Abs. 1 und 2 BGG; Art. 169 f. und Art. 191 Abs. 1 DBG; Art. 46 Abs. 1 lit. b VStrR; Art. 333 Abs. 1 StGB; Zulässigkeit von Einziehungsbeschlagnahmen im Rahmen von besonderen Fiskaluntersuchungen wegen des Verdachts von schweren Steuerwiderhandlungen. Anwendbarkeit des VStrR nach Inkrafttreten der Eidg. StPO; Übergangsrecht (E. 1.1). Beschwerdelegitimation der Eidg. Steuerverwaltung (E. 1.2). Massgebliches Fiskalstrafrecht; anwendbare Verfahrensvorschriften (E. 5). Dass die Fiskalbehörden im Rahmen eines allfälligen Hinterziehungs- bzw. Nachsteuerverfahrens auf verwaltungsrechtliche Instrumente der Steuersicherung zurückgreifen können, schliesst die vorsorgliche Anordnung von strafprozessualen Einziehungsbeschlagnahmen durch die Eidg. Steuerverwaltung im Verfahren der besonderen Fiskaluntersuchung nicht aus. Ebenso wenig ergibt sich in diesen Fällen aus Art. 333 Abs. 1 StGB ein Beschlagnahmehindernis (E. 6). Steuer; Schwere; Schweren; Untersuchung; Bundes; Steuerhinterziehung; Steuerwiderhandlungen; Verdacht; Rechtliche; Einziehung; Hinterziehung; Steuervergehen; Beschwerde; Nachsteuer; Verfahren; Bundesgericht; Beschlagnahme; Verdachts; Besonderen; Steuerverfahren; Steuerverwaltung; Fiskaluntersuchung; Verwaltung; Hinterziehungs; Mutmasslichen; Nachsteuerverfahren; Urteil; Täter

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BV.2010.15Beschlagnahme (Art. 46 VStrR).Beschwerde; Steuer; Recht; Verfahren; Steuer; Beschwerdeführer; Bundesstrafgericht; Einziehung; Beschwerdekammer; Beschlagnahme; Basel; Entscheid; Angefochtene; Bundesstrafgerichts; Steuerverfahren; Untersuchung; Beschwerdegegnerin; Vermögenswerte; Steuerhinterziehung; Rechtliche; Verfahren; Kommentar; Recht; Hierzu; Steuerstrafverfahren; Verfügung; Steuerrecht
BV.2010.58Beschlagnahme (Art. 46 VStrR).Beschwerde; Steuer; Recht; Verfahren; Steuer; Beschwerdeführer; Einziehung; Beschwerdeführerin; Beschlagnahme; Beschwerdegegnerin; Bundesstrafgericht; Basel; Rechtliche; Untersuchung; Angefochtene; Beschwerdekammer; Verfahren; Hierzu; Bundesstrafgerichts; Steuerverfahren; Recht; Steuerhinterziehung; Kommentar; Bundesgericht; Entscheid; Steuerstrafverfahren; Verfügung; Steuerrecht

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Richner, Frei, Kaufmann, Meuter Handkommentar zum DBG2009
Felix Richner, Walter Frei, Stefan Kaufmann Handkommentar zum DBG, Zürich2003
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