Art. 150 CPC de 2025

Art. 150 Dispositions générales Objet de la preuve
1 La preuve a pour objet les faits pertinents et contestés.
2 La preuve peut également porter sur l’usage, les usages locaux et, dans les litiges patrimoniaux, le droit étranger.
Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.
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Art. 150 Code de procédure civile (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | HG210222 | Forderung | Beklagte; Beklagten; Leistung; Werkvertrag; Sanitär; Parteien; Recht; SIA-Norm; Unternehmer; Leistungen; Leistung; Abzug; Vergütung; Bestellung; Betrag; Revisions; Dachgeschoss; Vertrag; Abnahme; Erstellung; Revisionspläne; Ausführung; Klage; Beweis; ällig |
ZH | HG210222 | Forderung | Beklagte; Beklagten; Leistung; Werkvertrag; Sanitär; Parteien; Recht; SIA-Norm; Unternehmer; Leistungen; Leistung; Abzug; Vergütung; Bestellung; Betrag; Revisions; Dachgeschoss; Vertrag; Abnahme; Erstellung; Revisionspläne; Ausführung; Klage; Beweis; ällig |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | VB190004 | Aufsichtsbeschwerde (FE180073-...) | Obergericht; Aufsicht; Aufsichtsbeschwerde; Verfahren; Verwaltungskommission; Obergerichts; Rekurs; Kantons; Beschwerdegegner; Oberrichterin; Pflichtverletzungen; Rechtsmittel; Verfahrens; Gerichtsschreiberin; Heuberger; Golta; Bezirksrichter; Amtspflichten; Kenntnisnahme; Scheidungsverfahren; Einigungsverhandlung; Protokoll; Rekurskommission; Beilage; Bezirksgericht; Entscheid; Geschäfts-Nr; Mitwirkend:; Obergerichtspräsident |
ZH | VB160012 | Aufsichtsbeschwerde gegen die Beschwerdegegnerin und gegen deren Verfügung vom 24. Mai 2016 (FE130430-K/Z11) | Aufsicht; Aufsichts; Recht; Verfahren; Beschwerde; Aufsichtsbeschwerde; Verfahrens; Beweis; Aufsichtsbehörde; Obergericht; Obergerichts; Scheidung; Liegenschaft; Frist; Entscheid; Verfügung; Gericht; Rechtsmittel; Beschwerdeführers; Rechtsverzögerung; Verwaltung; Eheleute; Gutachten; Kantons; Verwaltungskommission; Scheidungsverfahren; Hauser/Schweri/Lieber; Massnahmen; Eingabe |
Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
144 III 67 (4A_338/2017) | Art. 229 ZPO; Zeitpunkt des Aktenschlusses. Recht der Parteien, sich zweimal unbeschränkt zu äussern; Grundsätze. Eine (zeitliche) Auftrennung von Einreichen neuer Beweismittel und Vorbringen neuer Tatsachen ist unzulässig (E. 2). | Beweismittel; Parteien; Instruktionsverhandlung; Tatsachen; Schriftenwechsel; Recht; Noven; Urteil; Vorinstanz; Vorladung; Instruktionsrichter; Akten; Gelegenheit; Verhandlung; Urkunden; Einreichung; Bezirksgericht; Replik; Kantonsgericht; Luzern; Schriftenwechsels; Aktenschluss; Voraussetzungen; änkte |
143 III 297 (5A_256/2016) | Art. 28 und 28a Abs. 1 Ziff. 3 ZGB; Persönlichkeitsverletzung durch Mitwirkung an einer Medienkampagne. Art. 28a Abs. 3 ZGB i.V.m. Art. 42 Abs. 2 und Art. 423 OR sowie Art. 85 ZPO; Substanziierung des Gewinnherausgabeanspruchs. Art. 28a Abs. 3 ZGB i.V.m. Art. 49 OR sowie Art. 152, 157 und 168 Abs. 1 lit. f ZPO; Nachweis erlittener seelischer Unbill. Zu den Voraussetzungen, unter denen die Beteiligung an einer Medienkampagne einer übermässigen Einmischung in die Individualität des Betroffenen gleichkommt und eine widerrechtliche Persönlichkeitsverletzung darstellt, die sich auch durch ein öffentliches Informationsinteresse nicht rechtfertigen lässt (E. 6). Zum (Neben-)Anspruch auf Auskunft und Rechnungslegung, der dem Verletzten mit Blick auf die Substanziierung seines (nach Massgabe von Art. 42 Abs. 2 OR zu schätzenden) Gewinnherausgabeanspruchs zusteht (E. 8). Zur Tauglichkeit von Parteiverhör und Beweisaussage als Beweismittel im Streit um die infolge der Persönlichkeitsverletzung erlittene seelische Unbill (E. 9). | Medien; Gewinn; Beweis; Handelsgericht; Persönlichkeit; Bericht; Berichte; Recht; Beschwerdegegnerinnen; Anspruch; Urteil; Persönlichkeitsverletzung; Gewinnherausgabe; Interesse; Medienkampagne; Vorinstanz; Berichterstattung; Beschwerdeführers; Gewinns; Rechnung; Rechnungslegung; Klage; Auskunft; Verletzung; Substanziierung; Bundesgericht; Informationen; Entscheid |
Anwendung im Bundesverwaltungsgericht
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
A-5766/2016 | Aufsichtsmittel | Gutachten; Gebühr; Gutachter; Gutachtens; Verfügung; Gutachterinnen; Vorinstanz; Gebühren; Vorsorge; Recht; Aufsicht; Bundes; Urteil; Aufwand; Stiftung; Erstellung; Gebührenordnung; Sinne; Vorsorgeeinrichtung; Akten; BVGer; Massnahme; Dispositiv; Pensionskasse; Dispositiv-Ziff; Verfahren; Beschwerde |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Sutter-Somm, Hasenböhler | Kommentar zur ZPO | 2016 |
Schmid, Jent-Sørensen, Sarbach, Schweizer | 2. Aufl., Zürich | 2015 |