CC Art. 150 -

Einleitung zur Rechtsnorm CC:



Art. 150 CC de 2023

Art. 150 Code civil suisse (CC) drucken

Art. 150 158

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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
106 II 117Scheidungsprozess, Berufung ans Bundesgericht. Die Berufung, mit der einzig bezweckt wird, einem Scheidungsurteil einen anderen Scheidungsgrund zugrundezulegen, ist nicht zulässig. Das gilt auch für den Scheidungsgrund des Ehebruchs (Änderung der Rechtsprechung). Scheidung; Berufung; Trennung; Ehebruch; Scheidungsgr; Ehebruchs; Urteil; Recht; Ehegatte; Urteils; BÜHLER; HINDERLING; Ehegatten; Stellung; Bundesgericht; Parteien; HÄGI; Rechtsprechung; Antrag; Begründung; Feststellung; Fällen; Eheverbot; Scheidungsurteil; Nebenfolgen; Interesse; Urteilsdispositiv; Einleitung